Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Journal
- Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Volume
- I (1924-1925)
- Issue
- 1 (15.4.1924)
- Date
- 1924-04-15
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
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^»WWWWWWWWM ken« widmen »nl fie dann schweigend zu ihrer letzten Ruhestatt geleiten. Ist eS da nutzt tiefverletzend für du Leidtragenden, die mit blutenden Seelenwunde» den Gcymerzensweg hinter der Bahre ihres Gel ebten zurücklegen, wenn halblaut, oft sogar mut von denen geplaudert wird, die hinter dem Sa me hergehen. Hrer ist Schweigen nicht nur ein Gebot deS Taktgefühls, sondern zugleich eine Huldigung für den Toten, dessen wir in diesen Minuten auf dem Wege durch die Gräberreihen der Totenstadt still gedenken sollen. Nach alt^r Sitte soll auf dem Wege zum Grabe dreimal der 91. Psalm („Wer im Schutze des Höchsten sitzt") von denen gesprochen werden, welche die Bahre begleiten. Wer den.Psalm nicht zu sprechen weiß — der schweige, wenn nicht auS Achtung vor dem Toten, dann aus Ehrfurcht vor dem Tode! «MWWWMWWWWW mim wm Aufruf zur Begründung einer Syuagogenchor- Vereinigung tu Stuttgart. Schon seit einigen Jahren find innerhalb der Gemeinde Bestrebungen im Gange, den Synagogenchor wieder auf die Höhe seiner früheren künstlerischen Leistungen zu bringen und ihn dahin zu erweitern, daßerauchaußerhalb des Gottesdienstesynagogale und klassischreligiöse Musik zu pflegen befähigt.ist. Da die Aufbringung der hiezu nötigen Geldmittel über die Befugnisse der Gemeindeverwaltung hinausgehen, so ist es nötig, zu ihrer Verwirklichung eine selbständige Vereinigung ins Leben zu rufen, die ttnabhängig ihre künstlerischen Ziele aufstellt und verfolgt. Es ergeht deshalb heute an ulle Kreise der Gemeinde die mahnende Bitte, der Chorvereinigung als zahlendes oder als tätiges Mitglied beiz u treten. Der Jahresbeitrag beträgt nur zwei Goldmark. Es ist also wohl jedem möglich, zur Erreichung der idealen Aufgaben der Choroxreinigung beizutragen. Weit wichtiger als die Beitragsleistung ist aber die tätige Mitwirkung in dem erweiterten Synagogenchor. Wer demselben beitritt, übernimmt keinerlei Verpflichtung zur Mitwirkung beim Gottesdienst. Der Synagogenchor besteht heute auS etwa zwanzig Sängern und Sängerinnen. Zur Erreichung künstlerischer Leistangen ist aber die Mitwirkung von mindestens fünfzig Mitgliedern Voraussetzung. Wir hoffen und erwarten, daß alle sangesfreudigen und sangeskundigen Gemeindeangehörigen der Chorvereinigung beitreten werden, i um ihr die Erfüllung ihrer künstlerischen Auf- 4 gäbe zu ermöglichen. Die tätigen Chormitglieder sind vom Beitrag befreit. Die Chorveremigung steht unter der kunstverständigen Leitung deL Herrn Musikdirektors Nack. Sein Name bürgt dafür, daß der Chor Gutes leistru wird, wenn ihm das nötige Sängermaterial zur Mfrsstgllug stchfl. n i I I ■ rn L -1 Wer an der Einübung und Aufführung klassischer Chorwerke mitwirkt, sichert sich selbst emen hohen musikalischen Genuß und verschafft dem Zuhörer innere Erhebung und Erbauung. Das ist Lohns genug. Zur Anmeldung wende man sich an die isr. Gemeindepflege. Aus der Geschichte der Juden in Württemberg. Et« jüdischer «roßtudustrteller am Hvfe Herzogs Friedrich von Württemberg (1598). Es ist nicht leicht, sich heute eine rechte Vorstellung von den wirtschaftlichen Hemmniffen zu machen, gegen die unsere Botträter anzukämpfen hatten, wenn sie auS der Enge des Judenviertels hinausstrebten. Die Schicksale des Maggino Gabrieli geben unS ein Bild von den fast unüberwindlichen Widerständen,, die eben nur' starke Charaktere zu überwinden vermochten. < Maggino Gabtteli, oder wie er sich selbst nannte Magino di Gabttele, entstammte einer vornehmen französischen Familie in Venedig. Er war hier um das Jahr 1550 geboren. T)ie blühende venetianer Seidenraupenzucht hatte auch ihn veranlaßt, sich mit Versuchen zu ihrer Verbesserung zu befaffen. Er verließ nach 'dem Tode seines Bruders Abraham seine Heimat, um mit Giovanni Corcione aus Neapel in1 Rom eine Seidenraupenzucht anzulegen. Auf Anregung eines römischen Bürgerhafte hier Papst Sixtus befohlen, überall im Kirchenstaate Maulbeerbäume anzupflanzen, um die nötigen Blätter zur Aufzucht der Seidenraupe zu gewinnen. Er wünschte die oielverheißende Seidenindustrie in seinem Staate nach Möglichkeit zu fördern. Da kam ihm die Entdeckung des jüdischen Seidenzüchters Maggino sehr gelegen, in jedem Jahre zweimal von den Seidenraupen Seide zu gewinnen. In einer Bulle vom 4. Juni 1587 erhielt er dar alleinige Recht zur Ausnützung seiner Methode für sechzig Jahre und , daS besondere Vorrecht, mit seiner Familie fünfzehn Jahre außerhalb des Ghettos zu wohnen. Die Schwester deS Papstes beteiligte sich finanziell an dem neuen Unternehmen. Zum Dank für die päpstliche Erlaubnis widmete Maggino dem Papste 1588 hochinteressante italienische Dialoge über die Behandlung der Seide, denen er em Lobgedicht auf Sixtus voranschickte. Ein weiteres Privileg vom 15. Juli 1588 sicherte ihm das alleinige Recht zu, ein Pflanzenöl zur Politur von Spiegeln und Gläsern herzustellen. Maggino verblieb bis zum Ablauf seines Privilegs in Rom. Dann erwirkte er sich einen Schutzbrief für Ttter, wo er 1593 eine „orientalisch-jüdische Handelsgesellschaftins Leben ttef, die sich hauptsächlich mit der Pflege der Seidenraupe ünd der Seidenherstellung befaßte. In Wütttemberg regiette damals Herzog Friedttch (1593-1608), der einen klaren Blick für alles besaß, waS der Blüte seines Landes diene»