Jüdisches Gemeindeblatt für das Gebiet der Rheinpfalz
- Journal
- Jüdisches Gemeindeblatt für das Gebiet der Rheinpfalz
- Volume
- 1 (1937 - 1938)
- Issue
- 12 (1.8.1938)
- Date
- 1938-08-01
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4 JÜDISCHES GEMEINDEBLATT FÜR DAS GEBIET DER RHEINPFALZ ' Nr". 12 Aus dem Reich. Der Reichsverband der Juden in Deutschland. Am 27. Juli d; Js. wurde in einer Sitzung des Rates der Reichs» Vertretung der Juden in Deutschland der Reichsverband der Juden in Deutschland geschaffen. Der Verband der isr. Kultusgemeinden der Pfalz war durch den 2. Vorsitzenden, Herrn Landgerichtsrat a. D. Dr. Rosenberg, vertreten. Die bisherigen Landesverbände Bayern mit Pfalz, Württemberg und Baden wurden als Bezirksor» Ionisationen im Sinne der neuen Reichsverbandssatzung anerkannt. Auf dieser Tagung wurde folgende Resolution beschlossen: In dankbarer Würdigung der Tatsache, daß die Einigung der Kräfte des Judenrums in Deutschland wie die Zusammenfassung seiner Mittel nun weiter zum Ziele hingeführt worden ist, sina Prasidialausschuß und Rat über folgende Grundlage und Richtung der gemeinsamen Arbeit einig: . Die für die Juden in Deutschland und ihre Gemeinden be» schlossene neue Satzung hat die Autorität der Reichsvertretung und die darin gegebene einheitliche Führung von neuem bestätigt, Die ernstesten Arbeiten liegen vor uns. In einer Lage, die seit Jahren auch in der an Prüfungen reichen Geschichte unseres Volkes kaum ihresgleichen hat, haben wir uns nicht ohne Erfolg darum bemüht, das drohende Gespenst des Chaos zu bannen. Allem, was auf uns eindrang, haben wir unser Gottvertrauen und unsere Selbstachtung entgegengesetzt. Die Aushöhlung unserer Existenz haben wir mit der planmäßigen Erziehung und Schulung, mit der Vorbereitung zur Wanderung nach einer Stätte aufbauender Arbeit beantwortet. Wir haben eine innere Ordnung aufgerichtet und neue Formen der seelischen und materiellen Selbsthilfe erschlossen. Der Reichsvenband wird alles daranzusetzen haben, diesen Weg fortzuführen und weitere Möglichkeiten zu finden. Aber es kann auch kein Zweifel darüber bestehen, daß dieser anhaltenden außer» ordentlichen Anspannung aller Kräfte ihre Genzen gesetzt sind. Immer enger ist der Bereich unseres Daseins geworden. Die Aus» sehaltung aus Beruf und Wirtschaft gibt den größten Teil der Juden in Deutschland einer dauernden Arbeitslosigkeit preis. Unsere Kräfte drohen zu versagen. Wir dürfen darum nach dem Beistand ausschauen. Wir ver» gessen keinen Augenblick, daß eine um Frieden und Sicherheilt bangende Welt nicht ihre ganze und stete Aufmerksamkeit uns zu» wenden kann. Wir vergessen nicht, daß auch in anderen Ländern unsere Brüder ihre schwere Sorge und ihre Not kennen. Aber wir dürfen für uns doch das, was uns gewährt zu werden vermag, erwarten: die Ocffnung von Grenzen für Reihen von Menschen in geregelter Einwanderung, einen baldigen Plan der Erstellung von vorübergehenden Notsicdlungcn für arbeitskrät* tige Gruppen. In uns lebt die Sehnsucht nach einem opferbereiten Leben in der freien Luft der Welt. In uns ist der Wille, unser Dasein mit Werken eines friedlichen Aufbaus zu verbinden. Mögen diese Worte in vorgerückter Stunde weithin gehört werden! Aus der Judischen Rundschau Nr. 60 des Jahrgangs 43 entnehmen wir folgendes: Kennkarten für Juden. Im Ktichseesetzblatt vom 26. Juli 1938 ist eine Verordnung über die Einfuhrung eines allgemeinen polizeilichen Inlandsaus« weises enthalten, die am 1. Oktober 1938 in Kraft tritt. Nach dieser Verordnung wird als allgemeiner polizeilicher Inlandsauswcis eine K e n n k a r t c eingeführt. Der Reichsminister des Innern hat im Einvernehmen mit dem Reichsjustizmini.ster in einer dritten Bekanntmachung bestimmt, dafa Juden (§ 5 der ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935), die deutsche Staatsangehörige sind, unter Hinweis auf ihre Eigenschaft als Jude bis zum 31. Dezember 1938 bei der zustandigen Polizeibehörde die Ausstellung einer Kennkartc zu beantragen haben. Für 'Juden, die nach dem Inkrafttreten dieser Bekanntmachung geboren werden, ist der Antrag innerhalb von drei Monaten nach der Geburt zu stellen. Juden über 15 Jahre haben sieh, sobald sie eine Kennkarte erhalten haben, auf amt» Ifehes Erfordern jederzeit über ihre Person durch ihre Kennkarte auszuweisen. Sic haben, sobald sie eine Kennkartc erhalten haben, bei Antrauen, die sie an amtliche oder parteiamtliche Dienststellen richten, unaufgefordert auf ihre Eigenschaft als Jude hinzuweisen, sowie Kennort und Kennummer ihrer Kennkarte anzugeben oder, falls die Antrage mündlich gestellt werden, .unaufgefordert ihre Kennkarte vorzulegen. Das gleiche gilt für jede Art von Antragen und Eingaben, die Juden an amtliche oder parteiamtliche Dienst» stellen richten, sowie bei der polizeilichen Meldung. Wird ein Jude bei derartigen Antragen und Eingaben durch eine dritte Per* son vertreten, so hat der Vertreter unaufgefordert auf die Eigen» schaft des Vertretenen als Juden hinzuweisen, söwie Kennort und Kennummer des Vertretenen anzugeben. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen sind als besonders schwere Fälle im Sinne der Strafbestimmungen der Verordnung über die Einführung von Kennkarten anzusehen. Der Hilfsverein der Juden in Deutschland teilt folgendes mit: Einwanderung nach Bolivien. Bisher war eine jüdische Einwanderung nach Bolivien nur in seltenen Ausnahmefällen möglich, da die Einreise von Juden offi» ziell als unerwünscht galt. Neuerdings hat aber — ohne daß .die Gesetze geändert worden wären — ein Umschwung in der Haltung der zuständigen bolivianischen Behörden stattgefunden. So hat der neuernannte bolivianische Kolonisationsminister in Ueberein» Stimmung mit dem Staatspräsidenten erklärt, die Pforten Boliviens ständen „allen körperlich und geistig gesunden Menschen offen" und auch die Juden seien hiervon nicht ausgeschlossen. Tatsache lieh werden auch Einwanderungsvisa für Bolivien erteilt, sofern der Nachweis eines Kapitals von 300 bis 400 Goldmark erbracht werden kann. Doch sind bezgl. der Aufnahmefähigkeit des Landes vor allem zwei Gesichtspunkte zu beachten: in wirtschaftlicher Hinsicht ver» bietet die geringe Bevölkerungsdichte das Landes und die schwache Kaufkraft der großen Mehrheit die Ausübung fast aller Berufe, die eine entwickeltere Volkswirtschaft voraussetzen. Möglichkeiten sind in erster Reihe — dem Mineralreichtum Boliviens entsprechend — für Bergbau'Ingenieure, Geologen, Metallchemiker und verwandte Berufe gegeben. Gewisse Aussichten liegen außerdem für Hand« werker und Landwirte vor. Ein wesentliches Hindernis für die Einwanderung nach Bo» livien besteht in der außerordentlichen Höhenlage .des (größten Teiles des Landes. Die überwiegende Bevölkerungsmehrheit lebt in einer Höhe von über 3000 m; die Hauptstadt La Paz liegt etwa 3600 m hoch. Derartige Höhenlagen stellen außerordentliche An* forderungen an die inneren Organe, insbesondere Herz und Lunge, sodaß für die Auswanderung nach Bolivien nur junge und kräftige Menschen in Frage kommen. Gewisse Teile Boliviens liegen aller« dings erheblich niedriger, doch ist noch nicht zu ersehen, wie weit diese praktisch für die Kolonisation in Frage kommen. Die wirt*- schaftlichc Lage Boliviens ist z. Zt. nicht ungünstig. Auswande»' rungswillige werden in ihrem eigenen Interesse dringend ersucht, sich zunächst beim Hilfs verein beraten zu lassen, worauf auch auf Seiten der bolivianischen Konsulate Wert gelegt wird. Die Erteilung des bolivianischen Visums dauert mehrere Monate. Amerikanisches Konsulat Berlin. Im Bereich des amerikanischen Generalkonsulats Berlin ist eine Stockung in der Annahme neuer Einwanderungsanträge ein» getreten, die einige Zeit andauern dürfte. Dagegen nehmen die übrigen Generalkonsulate im Rahmen ihrer Zuständigkeit weiter Affidavits entgegen. Neue Anschrift der Werbeabteilung des Hilfsvereins. Alle an die Werbeabteilung des Hilfsvereins der Juden in Deutschland zu richtenden Brief» und Postsendungen sind mit folgender Anschrift zu versehen: Mitglieder» und Werbeabteilung des Hilfsvereins der Juden in Deutschland e. V., Berlin W 50, Marburgerstraße 5. Warnung vor der Einreise nach Luxemburg. Der Hilfsverein „Esra" in Luxemburg dementiert nachdrücklich eine in vielen Zeitungen erschienene Notiz, wonach gewisse Ein» reisemöglichkeiten im Herzogtum Luxemburg gegeben seien. Ent» gegen dieser Meldung habe der Luxemburger Justizminister niemals irgend welche Zusagen bezüglich der Aufenthaltserlaubnis für jüdische Einwanderer abgegeben und es müsse nachdrücklich vor einer Ausreise nach Luxemburg gewarnt werden. . Preisausschreiben — Jüdische Winterhilfe 1938 39. Die Reichsvertretung der Juden in Deutschland, Abteilung Zentralwohlfahrtsstelle, als zentrale Trägerin der Jüdischen Win» terhilfe wendet sich auch in diesem Jahr an die jüdischen Künst* ler mit der Aufforderung zur Teilnahme an einem Preisausschreiben für die Jüdische Winterhilfe. Aufgabe der Jüd. Winterhilfe ist es, alle Juden in Deutsch» land zum freiwilligen Opfer monatlicher Geldspenden im Rahmen der Richtlinien für die Jüdische Winterhilfe, zur Leistung der Ein» topfspende (an den Eintopfsonntagen) und zur Teilnahme an der Pfundspende zu gewinnen, um die Betreuung aller jüdischen Hilfs» bedürftigen während der 6 Wintermonate (Oktober 1938 bis März 1939) sicherzustellen. Verlangt werden graphische, zeichnerische, photographischc oder in sonstiger Technik ausgeführte Bildentwürfe, die in Aus» führung und Ideengehalt dem Sinn der Jüdischen Winterihilfe Rechnung tragen und sich sowohl auf die allgemeine Werbung als auch auf die Werbung der verschiedenen Spendenarten (Geld» spenden, Eintopfspenden oder Pfundspenden) beziehen und die zur Veröffentlichung in der jüdischen Presse oder für die Her» Stellung von Plakaten zum Anschlag in öffentlich»jüdischen Räumen geeignet sind. Es ist vorgesehen, daß die Werbung für jede der Spendenarten in jedem der 6 Wintermonate wechselt. — Beteiligen kann sich jeder Jude in Deutschland. Es sind drei Preise festgesetzt: l. Preis .H.H 300.-:' 2. Preis .fi.H 240.-; 3. Preis ./?.« 150.—. Der volle erste, zweite und dritte Preis wird zuerkannt für eine Entwurfsreihe für die allgemeine Werbung oder für die Werbung