Jüdisches Gemeindeblatt für das Gebiet der Rheinpfalz
- Journal
- Jüdisches Gemeindeblatt für das Gebiet der Rheinpfalz
- Volume
- 1 (1937 - 1938)
- Issue
- 10 (1.6.1938)
- Date
- 1938-06-01
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/4903956-4931894-4931977--101-4904047- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Seite 4 JÜDISCHES GEMEINDEBLATT FÜR DAS GEBIET DER RHEINPFALZ Nr. 10 behandeln die Registrierung der Ausländer in Ecuador, die Ver« pflichtungen zur fremdenpolizeilichen Meldung, die Einbürgerung und ähnliches. Die Einbürgerung kann nach zwei Jahren erfolgen, sofern ein Monatseinkommen von mindestens 200 Sucres nachge« wiesen wird. Auswanderung nach Portugal. In letzter Zeit haben sich in Portugal gewisse Schwierigkeiten ergeben. Es muß deshalb allen jüdischen Auswanderern, die in dieses Land zu gehen beabsichtigen, geraten werden, sich bald mit der örtlich zuständigen Beratungsstelle des Hilfsvereins in Ver' bindung zu setzen. > Badevorschriften für Juden in Bad Kissingen. In Bad Kissingen sind am 2. Mai seitens der Behörden die Bestimmungen bekannt gegeben worden, welche den Kurgebrauch der indischen Kurgäste regeln. Diese Anordnungen enthalten zwar eine Reihe von Einschränkungen für den jüdischen Kurgast; es ist diesem aber Gelegenheit gegeben, in den konzessionierten jüdischen Häusern zu wohnen und eine Trink' und Badekur in der vom Arzt angegebenen Weise zu gebrauchen. Aus den Nummern 34 und 35 de/ „Jüdischen Rundschau" ent« nehmen wir: Die Städtische Kur« und Bäderverwaltung in Wiesbaden hat die Maßnahme getroffen, daß ab 1. Mai das Opelbad aul dem Neroberg und die städtischen Tennis«, Hockey« und Reitsportplätze für Juden gesperrt sind; außerdem haben Juden keinen Zutritt zum Schützenbad, den Lesezimmern und «den gesellschaftlichen Veranstaltungen des Kurhauses. Für die Benutzung des Kaiser« Friedrich'Bades, der Brunnenkolonnade und des Kochbrunnens werden Juden bestimmte Stunden zugewiesen. Die Frage, ob deutsche Rechtsanwälte Juden vertreten kön« neu, und die Frage, wem sonst die Vertretung von Juden übertragen werden kann, insbesondere in den Verfahren, für die eine Vertre« tung durch Rechtsanwälte ges:t.lich vorgeschrieben ist, werden durch Gesetz geregelt werden. Vach einer Mitteilung des erzbischöflichen Ordinariatsvon Wien haben alle Eheschließungsorgane in Oesterreich in jenen Trauungsfällcn, in denen ihnen bekannt ist oder nachgewiesen wird, daß der eine Beteiligte Vollarier, der andere Volljude ist, deren Aufgebot oder Verheiratung bis auf weiteres zurückzustellen. Ist in einem solchen Fall einer der Beteiligten Ausländer, so ist an das Amt des Reichsstatthalters zu berichten. Hilfsverein der Juden in Deutschland e. V/ -ig WOHIN AUSWANDERN? - Demnächst erscheint: Jüdische Auswanderung l=s= Ausgabe Frühjahr 1936: Nordamerika, Cuba, Philippinen. (Preis RM. 1.50 zuzügl. 0,40 Porto) 'Ausgabe 1936: (Südamerikaheft) jetzt wieder verfügbar. Ausgabe 1937: Australien, Neuseeland u. a., Südamerika« Nachtrag. (Preis RM. 1.50 zuzügl. 0,40 Porto) IHH Zu beziehen durch den ~== Hilfsverein der Juden in Deutschland e. V., Berlin W 35, 5^=s Ludcndortfstr. 20, Postscheckkonto Berlin 16312 und durch alle jüdischen Buchhandlungen. Betr.: Lehrgang zur Ausbildung von Turn» und Sportlehrkräften. Die Schulabteilung der Reichsvertretung weist darauf hin, daß in dem neuen von der Reichsvertretung und dem Oberrat der Isr. Religionsgemeinschaft Württembergs, Stuttgart, veranstalteten Lehr« gang zur Ausbildung von Turn» und Sportlchrkräften noch einige Bewerber aufgenommen werden können. Der Kurs findet an dem Orthopädischen Gymnastischen Institut von Frau Alice Bloch in Stuttgart statt. — Dauer des Lehrgangs ein Jahr. Nach Abschluß Erlangung eines staatlichen Zeugnisses, das cur Lehrtätigkeit an jüdischen Schulen und Vereinen berechtigt. Aufnahmebedingungen: Zeugnis der mittleren Reife resp. Ver« setzung nach Obersekunda. Nachweis besonderer sportlicher Be» fähigung. Polizeiliches Führungszeugnis. Sportärztliches Zeugnis. Vollendetes 19. Lebensjahr. Der Meldung ist ein Lebenslauf beizufügen. Schulgeld monat« lieh RM. 50.—. In begründeten Ausnahmefällen können Stipen» dien gewährt werden. Meldungen können nur dann noch Berücksichtigung finden, wenn sie umgehend in doppelter Ausfertigung erfolgen an die Schulabteilung der Reichsvertretung, Berlin»Charlottenburg, Kantstr. 158. Runderlatt des Reichs« und Preußischen Wirtschaftsministers vom 13. Mai 1938 V Dev. 3 7049 38 (Rderl. 38 DSt.) Auswanderer sind in letzter Zeit in steigendem Umfang dazu übergegangen, durch großzügige Ergänzung ihres Umzugsguts er« hebliche Vermögenswtrte ins Ausland zu überführen. Ich ordne daher an, daß derjenige, der Umzugsgut nach dem Ausland be» fördern will, dieses mindestens 14 Tage vor Verpackung und Ver« ladung der für ihn zuständigen Devisenstelle anzeigt. Dieser An«, zeige ist ein genaues Verzeichnis der zur Ausfuhr bestimmten Gegen« stand", in dreifacher Ausfertigung beizufügen, das ausweist, 1. welche Gegenstände bereits vor dem 1. Januar 1933 nach« weisbar im Eigentum des Auswanderers gestanden haben, 2. welche Gegenstände seit dem 1. Januar 1933 erworben wor« den sind, 3. welche Gegenstände in unmittelbarem Zusammenhang mit der Auswanderung angeschafft worden sind, 4. den für die Verpackung und Verladung in Aussicht genom« menen Zeitpunkt. Dem Verzeichnis sind auch Unterlagen über den Wert und den Anschaffungszeitpunkt der zur Mitnahme bestimmten Gegenstände beizufügen. Die Notwendigkeit der 'Anschaffung neuer Ein rieh» tungsgegenstände ist eingehend zu begründen. Ferner sind Angaben über die Vermögensverhältnisse des antragstellenden Auswanderers zu machen. Auf Grund dieser Unterlagen trifft die Devisenstelle im Ein* vernehmen mit der zuständigen Zollfahndungsstelle endgültig die Entscheidung, welche Gegenstände als Umzugsgut in das Ausland verbracht werden können. Die Devisenstellen können in Ausnahme» fällen auf Einreichung des Verzeichnisses verzichten. Die in § 24 DV zum Devisengesetz vorgesehene Anzeigepflicht an die Zollstellen wird hierdurch nicht berührt. Die in den Rderl. 45/36 DSt. und 73/37 D. St. (RStBl. 1936 S. 297 und 1937 S. 631) geregelten besonderen Bestimmungen für Mitnahme von Umzugsgut nach Palästina hebe ich hiermit auf. Mitgeteilt von Justizrat Sinsheimer«Mannheim. um« to my> Twrton Drei Tage für Erez JlsraeL Ein Werk jüdischer Selbsthilfe. — Mifdeh Zioni. 1 Die Zionistische Vereinigung für Deutschland ruft in diesen Tagen ihre Mitglieder zu einer internen Aktion auf, deren Inhalt und Form allgemeine Beachtung verdienen. Die Exekutive der Zi« onistischen Organisation hat jeden Juden, der in ihren Reihen steht, verpflichtet, das Einkommen von drei Arbeitstagen zu opfern, um damit die Inangriffnahme eines großen Arbeitsbeschaftungsplanes in Erez Jisrael zu ermöglichen. Der Ausführung dieses Beschlusses dient die Aktion „Mifdeh Zioni." Wenn auch gerade in den letzten Wochen allenthalben eine stärkere Zuversicht spürbar ist, daß der schmerzvollen Uebergangs» zeit in Palästina bald ein neuer Aufstieg folgen werde, so liegen die Folgen der Unruhe doch schwer auf dem Wirtschaftsleben des Landes und müssen so rasch als möglich überwunden werden. Die normalen Eingänge des Keren Hajessod und des Keren Kajemeth Lcjisrael reichen für diese Zwecke nicht aus; denn Neukolonisation und Bodenerwerb dürfen nicht einen Tag aussetzen. Nachdem die Arbeiterschaft und der Mittelstand des Jischuw in Palästina durch die Aktionen „Pidjon Awodah" und „Mifdeh Esrachi" beträcht» liehe Anstrengungen gemacht haben, um im Wege der Selbsthilfe das wirtschaftliche Leben zu konsolidieren — jeder Arbeiter hat den Ertrag von 18 Arbeitstagen geopfert — soll der „Mifdeh Zioni'-den Beweis erbringen, daß auch die Zionisten außerhalb Palästinas das Werk des Jischuw solidarisch unterstützen. Aus der Pfalz Verband i er isr. Kultusgemeinden der Pfalz. Für den Jahrgang 1938 stehen aus den Zinsen der „Albert Josicph» Stiftung" RM. 500.— zur Ausstattung eines jüd. Mädchens der Pfalz, im Falle der Heirat zur Verfügung. Bewer« bungen sind bis längstens 31. Juli 1938 an den Verband zu richten. Redaktioneller Hinweis. — Familienfeste betreffend. Es besteht Anlaß darauf hinzuweisen, daß Mitteilungen über j Verlobungen und nicht durch einen pfälzischen Rabbiner vorge» nommene Trauungen lediglich auf Wunsch der Familie und nicht auf Ersuchen anderer gebracht werden. Redaktion d. Jüdischen Gemeindeblattes f. d. Gebiet d. Rheinpfalz. Am 13. April verschied nach langem, mit Geduld ertragenem Leiden Hauptlehrer M a r t i n aus Haßloch. Am 20. 9. 1875 in Cronhcim.aMittelfranken geboren, hat er nach einjähriger Dienstzeit in Burghaslach 30 Jahre lang in der Pfalz gewirkt. Nachdem er fünf Jahre in Edesheim und fünf Jahre in Göllheim verbrachte, hat er die letzten zwanzig Jahre, der ihm liebgewordenen Gemeinde Haßloch gedient. Von lebensfroher Art und aufrichtiger, stets freundlicher Gesinnung hat er sich bei allen die ihn kannten, Verehrung und Liebe erworben. — Wir betrauern seinen Heimgang und werden ihm ein ehrendes Andenken be wahren. Sein Andenken sei zum Segen. L. B. Freie Vereinigung isr. Lehrer und Kantoren der Pfalz. Aus Wandererberatung. Die Sprechstunden des Auswandererberaters finden für die Juden in der Pfalz in Mannheim E 7, 28, Dienstags und Freitags von 9.30 bis 12.30 Uhr statt. Jüdischer Kulturbund für die Pfalz. Die Spielzeit 1937'38, welche nunmehr Abgeschlossen hinter uns liegt, brachte uns noch drei wertvolle Veranstaltungen, über die im folgenden berichtet wird. Das Konzert, das die Altistin Frau Susanne :Stein«Löwenstein« Berlin und die Pianistin Frau Alice Krieger*Isaac«Köln, am 29. März in der Ortsgruppe Kaiserslautern, am 30. März irfcder Ortsgruppe Pirmasens veranstalteten, brachte den zahlreich Erschienenen einige