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Jüdisches Gemeindeblatt für das Gebiet der Rheinpfalz · 1937-10-06 · 2 (6.10.1937) · p. Seite 4

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Journal
Jüdisches Gemeindeblatt für das Gebiet der Rheinpfalz
Volume
1 (1937 - 1938)
Issue
2 (6.10.1937)
Date
1937-10-06
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 JÜDISCHES GEMEINDEBLATT FÜR DAS GEBIET DER RHEINPFALZ Nr. 2 Auswanderung und Auswanderungskosten Die Auswanderung, die heute im Mittelpunkt der Erwägungen so vieler jüdischer Menschen steht, verlangt 'Betrachtung unter zwei Gesichtspunkten: dem der Planung und Ausführung einer Auswanderung als Einzelner oder etwa in Gruppen und dem der Aufbringung der Auswanderungskosten. Die Arbeit der Stellen, welche die jüdische Auswanderung betreuen, hat beide Gesichts« punkte zu berücksichtigen. Daß und wie dies geschieht, legen die von der Reichsvertretung zusammen mit den jüdischen Wände« rungsorganisationen aufgestellten Richtlinien im einzelnen fest. Bei der Bedeutung, die diesen Richtlinien zukommen, seien hier in den wesentlichsten Punkten dargestellt, ohne daß diese Darstellung irgend Anspruch auf Vollständigkeit erheben will. Für die Bearbeitung von Auswanderungsgesuchen sind die drei Wanderungsorganisationen nach folgender Arbeitsteilung zuständig: für die Palästinawanderung das Palästinaamt der Je wish Agencv mit seinen Zweigstellen; I für die außerpalästinensische Wanderung der Hilfs» verein der Juden in Deutschland e. V. mit seinen Auswahde' rerberatungss teilen. für die Rückaus Wanderung (Auswanderung in frühere Herkunftsländer, aus denen der Auswanderer vorher nach Deutschland gekommen ist) die Abteilung Hauptstelle für iü» dische Wanderfürsorge bei der Reichsvertretung mit den ihr angeschlossenen Wanderfürsorgestellen. Alle diese Organisationen unterhalten für die Pfalz Stellen in Mannheim, an welche sich Interessenten jederzeit wenden können. Diesen Organisationen obliegt die Beratung der Auswande» rungsanwärter und Begutachtung ihrer Pläne, die Beschaffung von Auswanderungsdokumenten, die Beratung über die Ausreise und gegebenenfalls auch deren Durchführung und schließlich die Prü« fung von Anträgen auf Zuschüsse zu den Auswanderungskosten und deren Bewilligung nach Maßgabe der erwähnten Richtlinien der Rcichsvertretung. Bei Gruppensiedlungen zum Zweck der geschlossenen Ansicdlung oder Einordnung einer Mehrheit von Personen odcr^Familien im Einwanderungsland wird die berufliche und sprachliche Vorbereitung der Auswanderer von der Wände* rungsabteilung der Reichsvertretung selbst jeweils geregelt. Was nun die Kosten der Auswanderung angeht, so sind sie grundsätzlich von dem Auswanderungsanwärter und seinen Angehörigen selbst aufzubringen. Dieser Grundsatz enthält etwas Selbstverständliches, auf das hinzuweisen jedoch gelegentlich immer einmal notwendig ist. Oeffentliche Mittel können für eine Aus« Wanderung nur dann zur Verfügung gestellt werden, wenn der Auswanderer und seine Angehörigen zunächst alle selbst verfüg« baren Mittel für die Auswanderung eingcsetzV-haben. Im Falle der nachgewiesenen teilweisen oder völligen liilfsbedürftigkeit des Auswanderungsanwärters und seiner Angehörigen kann . dann seitens der zuständigen Wanderungsorganisation die Bewilligung 'eines Zuschusses erfolgen. Zu den eines solchen Zuschusses fähi* gen Wanderungskostcn gehören Fahrt« und Passagekosten dritter Klasse mit Eisenbahn oder Schiff. Wer also meint, einen Zuschuß zu einer Fahrt in einer höheren Klasse beantragen zu können, irrt sich. Wer hierfür eigene Mittel aufwendet, ohne zunächst ^u sehen, daß er mit ihnen in dritter Klasse die ganze Reise aufbringt, leistet sich offensichtlich einen Luxus auf Kosten der jüdischen Allgemeinheit. Das muß einmal gegenüber den öfter vorkommenden Ansprüchen dieser Art festgestellt fwerden. Die jüdische Allge* meinheit kann sich aber heute keinerlei Luxus leisten und muß daher von jedem ihrer Angehörigen selbstverständliche Besehe!« denheit verlangen, die er sowohl bei der Passagebelegung .wie auch bei seiner Ueberfahrt üben muß. > Die Wanderungsorganisationen prüfen in Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsstellen die Zuschußanträge und bewilligen bei be* gründeter Bedürftigkeit die Mittel. Sie prüfen aber auch, ob der einzelne Auswanderer und seine Angehörigen pflichtgemäß selbst aufgebracht haben, was sie konnten. Der Antrag auf Bewilligung eines Zuschusses ist so rechtzeitig vor der Ausreise zu stellen, daß die >erforderlichen Prüfungen durch die bearbeitenden Stellen erfolgen können. Verspätete insbesondere nach Antritt der Ausreise, eingehende Anträge des Auswanderers oder seiner Angehörigen können nicht bearbeitet werden. Zusagen für bestimmte Ausreisetermine oder Schiffe können die Wanderungsorganisationen vor Prüfung des Zuschuß« gesuches naturgemäß niemals machen. Deshalb tut, wer sich an eine der Wanderungsorganisationen mit einem Zuschußantrag wen« den will, gut daran, vor Prüfung des Antrags keine verbindlichen Dispositionen bei Reisebüros zu treffen oder ausländischen Ver» wandten bestimmte Ankunftszeiten anzugeben. 'Er wird in aller Regel noch rechtzeitig durch die Zweigstellen der Wanderungs« Organisationen erfahren, um das für ihn noch Notwendige vor« zubereiten. Er wird aber auch zu bedenken haben, daß er den Dispositionen der Organisationen, die sich seiner annehmen, eine gewisse Rücksicht schuldet, die zu verlangen n|cht unbillig ist Die Richtlinien der Reichsvertretung bestätigen den Willen der jüdischen Allgemeinheit, für jedermann da zu sein, jeden zu beraten, aber auch jedem materiell zu helfen, bei dem dies ver« treten werden kann. Das mag für alle, die selbst zu helfen noch in der Lage sind, Ansporn sein, die Arbeit des Hilfsvereins, des Palästinaamts und der örtlichen Organisationen von „Hilfe und Aufbau", welche an der Aufbringung der Wanderungs« kosten wesentlich mitbeteiligt sind, ideell und materiell <nach Kräften zu unterstützen. Diese Richtlinien geben aber auch jedem die Möglichkeit, bei an ihn gelangenden Klagen über etwa unzu« längliche Hilfe dieser Organisationen selbst festzustellen, ob das Mögliche getan worden ist, ob das getan worden ist, was der Einzelne bei Einteilung seiner eigenen Mittel vor sich selbst äußerst verantworten würde. Mehr — und so sehen vereinzelte Anträge leider aus — braucht aus Mitteln der Allgemeinheit gewiß nicht getan werden. Das äußerst Mögliche aber wollen und werden die Wanderungsorganisationen im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel immer tun. ■> Assessor Paul Steeg, Karlsruhe. < Der Ausklang der Festtage von Professor Ludwig Strauß* Bad Dürkheim, aus einer Ansprache zur Eröffnung der Rabbinatssitzung am 29. September 1937 zu Bad Dürkheim,. Meine Freunde! Noch stehen wir ganz unter dem Eindruck der Jomim noroim und der jomim towim, die gestern Abend ihren Abschluß fanden. Wir Juden brauchen gerade heute diese Stationen unseres reli» giösen Lebens nötiger als je. Wir brauchen die Jomim noroim, diese erhabenen Tage, zur Einkehr, zur Läuterung, zur Stärkung, wir brauchen auch den Tag der Thorafreude, der Gesetzesfreude, um freudig und dankbar au bekennen, daß ein jüdisches Leben ohne Thora unmöglich ist. Wir haben gestern am Simchas»Thora die Thorarolle mit Gesang durch unsere Synagogen getragen. Unsere Väter haben die Thora durch die Jahrtausende getragen. Wo sie hinkamen, wo sie sie sich niederließen, da haben sie die Bundes« lade, das Gottesgesetz, mitgenommen. Es war ihnen der Lebensbaum, ein Ez chajim, Lebenskraft. Für alle Leiden und Drangsale bot ihnen unsere Lehre, die Thora, Entschädigung, Ersatz. Nur sie verbürgt die Erhaltung jüdischen Volkstums und wenn unsere Rabbiner von ihren Gemeinden Thoratreue fordern, so sagen wir dazu: „Omen w'omcn," Das neue jüdische Jahr 5698 hat begonnen. Wenn wir ein Jahr überschauen, dann gewahren wir, wie viele Enttäuschungen es uns gebracht hat. Auch das hinter uns liegende Jahr 5697 — es war nicht arm an verfehlten Hoffnungen. Erez Jisroel, dem so viele Wünsche der Juden gelten, das Land jüdischer Sehnsucht, es hat uns gerade im abgelaufenen Jahre so viele Enttäuschungen bereitet. Nach so viclep Jahren fruchtbarer Arbeit für Palästina, nach so rühmlichen Anstrengungen der Juden aller Länder und Erdteile müssen wir heute mit 'Schmerz und Trauer empfinden, wie unsicher neuerdings die Lage unserer Glaubensbrüder in Erez Jisroel geworden ist. Palästina ist heute für uns noch eine Auf» gäbe, keine Erfüllung. Kräftiger noch als bisher müssen daher Kcrcn kaiemeth und Kercn hajessod gestärkt werden. Unser Verband geht da mit gutem Beispiele unseren Gemeinden voran. Denn zu allen Zeiten war die selbstlose und ehrenamtliche Arbeit für das Judentum eine Tugend, ein Ruhm, durch den sich unsere besten Menschen und Familien auszeichneten. Vieles in unserer Mitte, in unserer Glaubensgemeinschaft wäre nicht erstanden, wenn es nicht diese Freude für soziale Arbeit, für den Dienst am Nächsten unter uns gegeben hätte. Diese Freude^ an unserer Hilfe für den Armen, für den Bedrängten, sie soll uns auch bei dem demnächstigen Beginn des jüdischen ■ Winterhilfswerks 1937 38 aufs neue beseelen. Wir wollen Menschen der Zcdoko sein und bleiben. Es gibt keine Frömmigkeit ohne die Arbeit und die Hilfe für den unschuldig in Not geratenen Glaubensbruder, für die darbende Glaubensschwester. Und nicht nur unsere Hand, (auch die Seele soll im,/Sozi» alen lebendig sein. Unsere Gemeinschaft soll eine Gemeinschaft innerlich verbundener Schicksalsgenossen sein. — Möchten diese Worte weit über den engen Kreis dieser Sitzung hinaus gewürdigt werden. Es wäre, so glaube ich, der schönste Ausklang unserer Festtaje. tyJU {a^ \?&$* Uu*u<4m». I Wfa* fauotfo»^} 10. (Uuotint.

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