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Jüdisches Gemeindeblatt für das Gebiet der Rheinpfalz · 1937-09-01 · 1 (1.9.1937) · p. Seite 4

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Journal
Jüdisches Gemeindeblatt für das Gebiet der Rheinpfalz
Volume
1 (1937 - 1938)
Issue
1 (1.9.1937)
Date
1937-09-01
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 JÜDISCHES GEMEINDEBLATT FÜR DAS GEBIET DER RHEINPFALZ _:_>_------■--- Sprache die grundlegende Vorbedingung für fast jede Art von Erwerbstätigkeit bildet, liegt auf der Hand. Aber selbst bei bäuer» liehen öder handwerklichen Berufen bedeutet die Unkenntnis der Landessprache ein schweres Hemmnis, eine sichere Beeinträchtig gung der Verdienstmöglichkeiten. Und vom rein wirtschaftlichen abgesehen ist die Vertrautheit mit der Landessprache die Voraus« Setzung für jeden näheren gesellschaftlichen Kontakt mit der ein' heimischen Bevölkerung. Wer die Sprache des Landes nicht lernt, verurteilt sich selbst dazu, mit seinen Schicksalsgenossen in einem Ghetto zu leben — abgeschlossen von dem pulsierenden Leben um ihn. Auch in der Sprachenfrage deckt sich das wohlverstandene Interesse des Einzelnen mit dem der jüdischen Gesamtheit und dem des Einwariderungslandes. Die Anwesenheit von Tausenden von Fremden, die sich der Landessprache gar nicht oder nur dürftig bedienen können, schafft überall Animosität gegen diese — eine Stimmung, die sich in dem Maße verschärft, in dem sich die Einwanderer an bestimmten Orten und in bestimmten Be' rufen konzentrieren. Daß die einheimischen Juden — die in fast allen Ländern den Ankömmlingen aus Deutschland unter großen eigenen Opfern helfen — eine derartige Entwicklung oft mit größter Sorge betrachten, ist ohne weiteres verständlich. Aus alledem ergibt sich für den Auswanderer die Notwendig« keit, rechtzeitig, d. h. möglichst lange vor der tatsächlichen Ueber* Siedlung mit der Erlernung der künftigen Landessprache Ernst zu machen. Niemand soll sich einbilden, er sei besonders begabt und brauche nicht tüchtig zu arbeiten. Wer nicht mindestens ein halbes Jahr vor der Auswanderung eifrig zu lernen beginnt, wird bei der Ankunft im neuen Lande nicht einmal die Grundlagen der Sprache einigermaßen beherrschen. Außerdem besteht aber für den, der erst im Lande selbst die Sprache sozusagen nach dem Gehör zu lernen beginnt, die große Gefahr, daß«,er zwar bald sich zü verständigen, aber niemals richtig, d. h. den grammatikalischen Regeln gemäß, wie ein gebildeter Mensch zu sprechen lernt. — Auch ist es ein großer Irrtum anzunehmen, die wichtigste Welt* spräche, Englisch, sei „besonders leicht". Die schwierige Aus« spräche und der unerschöpfliche Wortschatz machen die vollstän» dige Beherrschung des Englischen selbst bei größter Begabung und Ausdauer für den Einwanderer in den ersten Jahren fast unmöglich. Doch wird glücklicherweise im allgemeinen schon die erste Be» mühung um die Beherrschung des Englischen und die Fähigkeit, sich einfach, aber richtig auszudrücken, von den Einheimischen gern anerkannt und bringt wirtschaftlich, wie «vor allem auch sozial, große Vorteile mit sich. Wer aber wirklich eine Sprache gründlich lernt, der findet, , über alle äußeren Vorteile hinaus, in ihr — in ihren Sprachbildern und Spriehwörtern, in ihrer Volkspoesie und den Werken der großen Dichter — den sichersten Weg zum 'Verständnis des Denkens und Fühlens, der Kultur und Eigenart der Bevölkerung, in deren Mitte er fortan leben soll. 3. Ist die Erlernung der neuen Landessprache das sichtbarste äußere Kennzeichen für den Willen zur Anpassung an neue Ver» hältnisse, so besteht ein anderer, allzu häufig begangener Fehler unserer Auswanderer in der mangelnden Bereitschaft, sich auch innerlich dem neuen Lande anzupassen und nicht stets und ständig Aus dem Reich. Ordnung im jüdischen Pressewesen. Der Rcichsminister für Volksaufklärung und Propaganda hat mif einer Anordnung vom 15. Juli 1937 grundsätzliche Rieht« linien für das jüdische Pressewesen autgestellt. Alle Personen und Unternehmen des jüdischen Pressewesens im deutschen Reichsgebiet werden vom Sonderbeauftragten des Reichsministers, Rcichskulturwalter Hinkel, erfaßt. Die in den Verlagen und Unternehmen der jüdischen Presse tätigen Personen wie Verleger, Redakteure. Mitarbeiter, Berichterstatter, Verlags* angestellte, Bcziehcrwcrbcr, Pressereferenten und Mitarbeiter von Prcsscdienststellcn jüdischer Organisationen, Vereine und Gemein» den werden in amtlichen Listen eingetragen und erhalten durch Bescheinigung oder Ausweis die Zulassungsgenchmigung. Nach dem 1. Oktober 1937 dürfen Personen ohne Bcscheini» gung oder Ausweis im jüdischen Pressewesen nicht meht tätig sein. Gesuche zur Eintragung in die amtlichen Listen und alle das jüdische Pressewesen betreffenden' Anträge sind ohne Ausnahme an das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda, Sonderreferat Rcichskulturwalter Hinkel, Berlin W 8, Wilhelms»: platz 8 9, zu richten. Auslandsreisen. Auf wiederholte Anfrage wird nochmals auf die Verordnung des Herrn Rcichskriegsministers und Oberfehlshabers der Wehr» macht vom 3. Mai 1937 (vgl. „Schild", Ig. 16 Nr. 20 S. 2) verwiesen. Danach bedürfen jüdische Wehrpflichtige der nicht gemusterten Jahrgänge (1912 und älter, in Ostpreußen 1909 und älter) keiner jenen Maßstab des Althergebrachten, in Deutschland gewohnten an alles anzulegen, der seinen charakteristischen Ausdruck in den beiden Worten findet: „Bei uns . . In allen Einwanderungs» ländern ist viel böses Blut dadurch geschaffen worden, daß unsere Menschen, statt in erster Reihe sich als Lernende und Empfan» gende zu fühlen, als die überlegenen Lehrmeister autgetreten sind und an andere, oft noch halb koloniale Länder der zivilisatorischen Maßstäbe etwa des Berliner Westens anlegen wollten. Muß man wirklich betonen, daß uns niemand in diese Länder gerufen hat, damit wir dorthin die allerletzten Errungenschaften der Kultur brächten, sondern daß man uns, oft genug poch während der Weltwirtschaftskrise und trotz einheimischer ArbeitslosigReit, dan« kenswerterweise hineingelassen hat? Und muß man noch ausdrück* lieh sagen, daß in anderen Ländern die uns aus Deutschland gewohnten Kulturformen aus mancherlei Gründen durchaus un« zweckmäßig sein können? Wer sich im neuen Lande jahrelang bewährt, wer beruflich und persönlich den Respekt seiner Mit» bürger errungen hat, wird vielleicht auch das Recht erhalten, etwa wirklich vorhandene Mißstände zu bessern — was freilich immer eine langsame und zähe Arbeit voraussetzt. Aber ohne Verständnis der gegebenen Verhältnisse, ohne Einfühlung in die Seele und die Sitten des Volker fremde Maßstäbe anzulegen, kann nur verletzen, ohne irgendwie zu bessern. V 4. Ist so im Aeußeren und Inneren die Bereitschaft, zu lernen und sich anzupassen, dringend notwendig, so muß andererseits auf das dringendste gewarnt werden, in das andere Extrem zu verfallen, d. h. sich aufzugeben und seine Vergangenheit zu ver» leugnen. Weder unsere Zugehörigkeit zum Judentum noch unsere Herkunft aus Deutschland sind etwas, dessen wir uns auch nur im entferntesten zu schämen hätten. Ja, von der Frage der inneren Würde und Aufrichtigkeit ganz abgesehen, wird jedes Verbergen» Wollen, jede unechte Anbiederung an fremde Sitten nur Miß« trauen hervorrufen. Wer kann jemanden achten, der sich selbst und seine Eltern nicht achtet, wer soll jemanden trauen, der seine Herkunft verheimlicht? Es ist sicherlich kein typischer Fehler im Sinne der obengenannten, aber doch ein nicht ganz selten voH kommender Fehler unserer Auswanderer, daß sie selbst in Ländern wie Südafrika, deren einheimische Juden eine stolze und bewußte Gemeinschaft bilden, ihre eigene Zugehörigkeit zum Judentum schamhaft verheimlicht haben — mit dem Erfolg, daß sie weder bei den Andersgläubigen noch bei den Juden irgendeinen Halt und irgendein Wohlwollen fanden. Gerade in angelsächsischen Ländern, deren Bevölkerungsmehrheit selbst mit großem Stolz an ihren Traditionen festhält, achtet man mit Recht nur den, der seine Herkunft und seine eigenen Traditionen ehrt. Dort weiß man auch, daß im allgemeinen der Mensch, der am Glauben seiner Väter und an seiner Gemeinde einen festen Halt hat, auchals Mit» bürger zuverlässiger und wertvoller ist als der Vereinzelte, der selbst nicht weiß oder wissen will, wohin er gehört. Und da gerade die jüdische Religion in unserer tausendjährigen Geschichte immer wieder die Kraft bewiesen hat, dem Einzelnen auf und nach allen Wanderungen den inneren Halt zu geben, der ihn befähigt, sich anzupassen und sich doch zu bewahren, — so wäre von allen Fehlern, die der jüdische Auswanderer begehen kahn, die Ver* leugnung seines Judentums wohl die schwerste. besonderen Bescheinigung des Wehrpflichtkommandos. Da diese Wehrpflichtigen keinen Wehrpaß erhalten, kann ihnen von der Paßbehörde ohne weiteres der Reisepaß mit Gültigkeit für das Aus» land ausgehändigt werden. Es empfiehlt sich aber, daß diese Per» sonen sich an den Grenzstellen als Juden ausweisen (Geburtsschein oder Steuerbescheid der Jüdischen.Gemeinde), damit den Grenz* bcamten die jüdische Abstammung nachgewiesen werden kann. Wandergewerbeschein. Das Preußische Oberverwaltungsgericht hat in einer Entschei» dung vom 3. Juni 1937 erneut festgestellt, daß die Zugehörigkeit zum Judentum allein nicht gegen die Zuverlässigkeit des Ge* werbetreibenden sprich? (vgl. InfBl. 1937 Nr. 4/5 S. 26). „Wie der Senat bereits mehrfach entschieden und ausführlich dargelegt hat", heißt es in dem Urteil, „müssen die Tatsachen der Unzuverlässigkeit in der Person des den Wandergewerbeschein Nachsuchenden selbst begründet sein, und es ist nicht angängig, ihm ohne weiteres abträgliche Eigenschaften zu unterstellen, die man im allgemeinen einer bestimmten Gemeinschaft, der er ange» hört, nachzusagen pflegt" (Urteil des Preuß. Oberverwalrungsge» richts III C. 297 36). Behandlung von Kassenmitgliedern durch Ntchtkassenärxte. Die Reichsärztekammer hat am 2. April 1937 die folgende Anordnung getroffen: „Wird ein Nichtkassenarzt in einem dringenden Falle von einem Mitglied einer Krankenkasse oder dessen anspruchsberech* tigten Familienangehörigen in Anspruch genommen, so darf der Nichtkassenarzt keine Barzahlung verlangen, wenn der Kranke sich durch einen gültigen Krankenschein ausweist. Die Bezahlung er»

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