Jüdischer Volksbote
- Journal
- Jüdischer Volksbote
- Volume
- 1915
- Issue
- 37 (9.1915)
- Date
- 1915-09-01
- Page
- Seite 597 (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/4903180-5965944-5965995--814-4903946- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
597 vV.i sich über die o'Zw erbarmen wert und ein Beistand für die Mäuler der mrn sei und sollen nit gestrauchelt wer» in ihr pipb, was sie bbono sein." Akibcl.) Ö i ft o r i f rf) t Erzühiunu Don Rabbiner T>r. M. Lehmann. - (Fortsetzung). XXIII. BH gegen drei Uhr nachmittags dauerte die Verteidigung; da waren die Braven aufgerieben, und nun ( wurden teils auf den freien Plätzen, teils Haus bei Haus auch die Greise und die noch nicht waffenfähigen Jünglinge niedergemacht Nach Vertilgung des männlichen Geschlechts blieben nur noch die Frauen übrig, welche nebst den Kindern in die Sklaverei abgeführ» wurden. Getötet wurden im Ganzen 15000 und gefangen 2130. -- Als sechszehnjähriger Knabe hatte Marcus Ulpius Trajanus diesem schrecklichen Gemetzel beigewohnt und die Tapferkeit und Widerstandsfähigkeit der Juden kennen gelernt. Es waren wohl keine freundliche Erinnerungen, die dieser Mann, welchen die römischen Schriftsteller als den besten und edelsten Kaiser preisen, für die Juden bewahrte, als er im Alter von 45 Jahren den Thron des großen Weltreichs bestieg, und in der Tat brachte die Regierung Trajanus der jüdischen Nation unsägliche Leiden. Wir haben es jedoch hier zunächst mit den Maßnahmen des Kaisers gegen das Chistentum zu tun. Die Christengemeinden waren geheime Gesellschaften, deren Zweck von der Regierung weder gekannt noch anerkannt wurde. In Folge dessen galt das Bekenntnis des Chistentums als ein Verbrechen, welches mit dem Tode bestraft wurde. Der größte Teil der Christen jener Zeit bestand aus Juden, die zum Christentume übergetreten waren, den sogenannten Judenchristen. Dieselben lebten, im Gegensätze zu den sogenannten Heidenchristen, ganz inner- Mit Genehmigung der Verlagsbuchhandlung I. Raufsmann in Zranksurt a. M. zum Obdruck gebracht. Nachdruck verboten.