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Jüdischer Volksbote · 1914-10-01 · 36 (10.1914) · p. Seite 567

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Journal
Jüdischer Volksbote
Volume
1914
Issue
36 (10.1914)
Date
1914-10-01
Page
Seite 567 (sequence 13)
Language
German
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567 der Spitze Israels standen und unter dem Namen Sugoth (Paare) bekannt sind. Das Letzte dieser Paare waren die beiden großen Lehrer Israels Hillel und Schammai. Beide hatten Schulen gegründet, die in ihren Lehrmeinungen'sich vielfach einander gegenüberstanden. Wie waren nun diese verschiedenen Lehrmeinungen entstanden? Unsere Weisen erzählen, daß schon während der dreißig. Tage, welche Israel in Trauer und Wehklagen um das Hinscheiden unseres großen Lehrer Moscheh verbracht hatten, eine stattliche Reihe mündlicher Traditionen vergessen worden war, daß jedoch Athniel ben Kenas, welcher später der erste Richter Israels wurde, sie durch seinen Scharfsinn wieder herbeigebracht hat. So ging die Tradition mit der logischen Folgerung Hand in Hand. Wenn einmal gegen eine Tradition Zweifel sich geltend machten, so ruhten die Weisen Israels aller Zeiten nicht eher, bis sie den streitigen Fall geklärt und die religiösen Vorschriften festgestellt hatten. So war zur Zeit der Richter es zweifelt geworden, ob die Ausschließung der Amoniter und Moabiter sich bloß auf die männlichen Mitglieder dieser beiden Nationen, oder auch auf die weiblichen erstreckt. Der Vetter des Boas weigerte sich deshalb, die zum Judentum übergetretene Moabiterin Ruth zu heiraten, während Boas selbst kein Bedenken trug. Aber noch Jischai, der Enkel der Ruth, der Vater Davids wurde, wie unsere Weisen im Midrasch erzählen, vom Zweifel wegen seiner vielleicht illegitimen Abstammung gequält. Erst der Autorität des großen Propheten Samuel gelang es, es unumstößlich festzustellen, daß die Ausschließung der Amoniter und Moabiter sich lediglich auf die, Männer, aber nicht auf die diesen Nationen entstammenden Frauen erstrecke. — Nichts war so geeignet, in Israel eine gefährliche Spaltung hervorzubringen, als eine tiefeingreifende Meinungsverschiedenheit in Bezug aus die Ehegesetze. Eine solche existierte zwischen den Schulen Schammais und Hillels. — Wenn Jemand kinderlos verstirbt, so ist sein Bruder verpflichtet, die Witwe des verstorbenen Bruders zu ehelichen, oder den Akt der Chaliza an sich vornehmen zu lassen.*) Wenn jedoch die Witwe eine nahe Verwandte des Schwagers ist, z. B. die Schwester seiner 9 Frau, so findet weder Schwagerehe noch Chaliza statt;, dies war in den Zeiten, in welchen die Polygamie *) In unserer Zeit „nd in unseren Gegenden muß statt der Schwagerehe immer die Ehaliza eintreten.

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