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Jüdischer Volksbote · 1914-08-01 · 35 (8.1914) · p. Seite 541

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Journal
Jüdischer Volksbote
Volume
1914
Issue
35 (8.1914)
Date
1914-08-01
Page
Seite 541 (sequence 7)
Language
German
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541 Einhalt, um den in seine Sphäre eingreifenden religiösen Vorschriften zu genügen, und der jugendliche Uebermut und leichte Sinn, welcher sonst oft geneigt ist, der elterlichen Weisung uneingedenk zu sein, erträgt unschwer die Beengung dutch die Religion. Ich wüßte mich fast keines Falles zu entsinnen, in welchem Kinder, die durch das ernste elterliche Gebot und Vorbild an die Beobachtung religiöser Vorschriften nach Maßgabe ihres Alters angehalten und gewöhnt waren, dieselben außer Acht gelaffen, so daß es fast keiner Mahnung, jedenfalls aber keiner Strafe oder Strafandrohung jemals bedurft hätte, hier ihren Freiheitsdrang zu zügeln. Ich habe die muntersten Knaben am Sonnabend (nntr) zum Spiel- Platz stürmen sehen, welche im raschen Lauf, ehe sie das Haus verließen, ihre Taschen ausleerten und deren Inhalt leichtsinnig von sich warfen. Der vorsorglichen Mahnung, auf ihre Sachen wohl Acht zu haben, gedachten sie im jugendlichen Ungestüm nicht, wohl aber des ihnen bekannten religiösen Verbots des Hinaustragens vom rrrn msn nach dem D’im mn Nach meiner Erfahrung ist die Gewöhnung der Kleinen an die Hebung gewiffer religiöser Pflichten mit Nichten eine lästig empfundene Beschränkung ihrer Freiheit, sie erscheint vielmehr als eine gern betätigte Unterwerfung unter das göttliche Gebot. IV. Es gibt aber auch eine andere Klippe, an welcher die religiöse Erziehung nur allzuoft Schiffbruch erleidet. Manche Eltern glauben, ihrer Pflicht Genüge zu leisten, wenn sie dem Kinde, religiöse Uebungen auferlegen, welche deren Fassungsvermögen und Verstandeskraft weit übersteigen. So unvernünftig es ist, wenn Eltern es verabsäumen, ihre Kleinen frühzeitig an Gehorsamsbetätigungen gegen das Religionsgesetz nach Maßgabe ihrer Entwickelungsstufe zu gewöhnen, so verkehrt, ja noch viel tadelnswürdiger ist es, wenn sie in unverständigem, blindem Eifer exorbitante Forderungen an das Kind stellen. Was würde man von einer elterlichen Kinderpflege halten, welche den zarten Kleinen zu anstrengenden Märschen, zum Tragen schwerer Lasten nötigen wollte? Wie unter einer derartigen unvernünftigen Behandlung die körperliche Entwicklung des Kindes gehemmt werden würde, eine stetig fortschreitende, das Vermögen des Zöglings sorgfältig berücksichtigende Uebung aber deffen Kraft stärken und zur gedeihlichen Entfaltung zu bringen geeignet wäre, ebenso muß ein Kind unter einer ähnlichen widersinnigen religiösen Gewöhnung zu Grunde gehen, während eine maßvolle, angemeffene Uebung ihm heilsam ist. Die religiöse Erziehung erheischt nach meinem Dafürhalten eine noch sorgfältigere Beachtung der in meiner früheren kleinen Abhandlung

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