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Jüdischer Volksbote · 1914-08-01 · 35 (8.1914) · p. Seite 539

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Journal
Jüdischer Volksbote
Volume
1914
Issue
35 (8.1914)
Date
1914-08-01
Page
Seite 539 (sequence 5)
Language
German
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539 / Winke für die religiöse Erziehung. (AuS Jeschurun). III. Ich erkenne den Grundsatz von der Anpassung der Erziehung an s>ie Entwickelungsstufe deS. Kindes vollkommen an und betrachte es ebenfalls als einen großen Fehler, wenn der Erzieher Anforderungen stellen wollte, welchen die moralischen oder physischen Kräfte des Zöglings nicht entsprächen. Der Gottesgedanke aber ist dem kindlichen Geiste keineswegs ein zu hoher und unfaßbarer. In des Kindes Herzen schlummert das Gottesbewußtsein: es darf nur geweckt werden, und es läßt sich so leicht und so gern wecken, um zur Klarheit und hellen Erkenntnis sich zu entfalten. Wahrlich, der hat nimmer in den Spiegel einer Kinderseele zu schauen verstanden, welcher dieses bezweifeln möchte. Das reine Gemüt der Kleinen öffnet sich willig der Vorstellung von einem allmächtigen Schöpfer, einem allgegenwärtigen Herrn und einem allliebenden Vater, und es versteht sehr wohl, daß dieser Schöpfer, Herr und Vater seinen Geschöpfen, Dienern und Kindern Gesetze gegeben, deren Befolgung heilige und unverbrüchliche Pflicht ist. Gerade auf der ersten Entwickelungsstufe ist der Fundamentalsatz für diese Verpflichtung: Gott hat es also geboten, vollkommen faßlich und ausreichend zur Erzielung der Unterordnung des eigenen Willens unter den göttlichen. Mich wenigstens hat eine aufmerksame Beobachtung überzeugt, daß die Kleinen keinen Geboten unbedingteren und willigeren Gehorsam leisten, als gerade denjenigen, die ihnen als unmittelbar von Gott ertellte bezeichnet werden. Ich will die Erklärung für diese Wahrnehmung an dieser Stelle nicht auf die göttliche Natur der Menschenseele allein zurückführen, welche sich in dem unverdorbenen Kinde kundgibt. Auch ganz äußere Gründe dürsten sich hierfür geltend machen lasten. Die Erziehung gibt sich im Allgemeinen als eine Beschränkung des kindlichen Willens. Ein jedes Verbot ist eine Fessel der Freiheit des Zöglings, ein jedes Gebot lenkt des Kindes Tätigkeitsäuberung in eine Bahn, welche es aus freier Entschließung nicht betreten würde. Das Kind leistet Gehorsam trotz des widerstrebenden Willens, teils uus Liebe und Ehrfurcht gegen die ge- oder verbietenden Eltern, teils im Gefühle der eigenen Schwäche gegen de» Befehl des Mächtigeren. In jedem Falle erscheinen die Eltern als die aus eigener Machtvollkommenheit Gebietenden, und, namentlich in der frühesten Entwicklungsperiode, die Befehle als der Ausfluß einer Diktatur, deren Zweckmäßigkeit dein kindlichen Verstände keineswegs immer einleuchtet. Würde dieses stets der Fall sein, so wäre eine Auflehnung gegen dieselbe höchst selten und es bedürfte nicht der jahrelangen mahnenden und strafenden erziehlichen Einwirkung zur Gewöhnung an einen mi-

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