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Jüdischer Volksbote · 1913-10-01 · 30 (10.1913) · p. Seite 449

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdischer Volksbote
Volume
1913
Issue
30 (10.1913)
Date
1913-10-01
Page
Seite 449 (sequence 15)
Language
German
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449 schon lange gestorbenen Person, angeführt. Und der lebendige Chonia hörte zn und wagte nicht ein Wort zu sprechen, und die Tränen benetzten ihm das Gesicht. Er verließ die Akademie mit einer unaussprechlichen Empfindung des Schmerzes, und sich zur Erde niederwerfend, und die nassen Augen zum Himmel erhebend, betete er also: „Mein Gott, mein Gott! Entweder die Gesellschaft oder den Tod; "ich bin allein auf der Erde. Ach! Rufe mich zu Dir ab!" Und der Herr hatte Mitleid mit ihm, denn nach wenigen Tagen verschied Rabbi Chonia. Judith und Joseph aber lebten in heiliger Ehe ein musterhaftes Leben voll Eintracht, Liebe und Treue. AKivcr.) Hi st arische Erzählung Rabbiner vr. M. Lehmann. (Fortsetzung). Man kann sich denken, daß diese Vorgänge den Spott der Römer herausforderten. Es war eine Satyre erschienen und Helvidius Priscus war beschuldigt, der Verfasser derselben zu sein. Die drei angeklagten Männer wurden zum Tode verurteilt und in öffentlicher Senatssitzung im Beisein des Kaisers, der sich an ihren Todesqualen weidete, hingerichtet, so daß das Blut der Getöteten ' die Gewänder der Senatoren bespritzte. — Jetzt folgte Schlag auf Schlag. Je freundlicher und liebevoller Domitian sich gegen einen hervorragenden Mann benahm, desto sicherer durfte derselbe seine baldige Hinrichtung erwarten. So überhäufte er den Consularen Arretinus Clemens mit Gunstbezeugungen, und während er sich mit. .demselben in einer Senfte spazieren tragen ließ, begegnete ihm einer seiner Delatoren (Angeber). Der Kaiser ließ die Senste halten, rief den Delator herbei und beauftragte ihn, einen Grund zur Anschuldigung gegen seinen Nachbar in der Senfte zu ersinnen. Am anderen Tage wurde Arretinus angeklagt und hingerichtet. Mit Genehmigung der Verlagsbuchhandlung Z. «auffmann in Frankfurt a. M. zum Abdruck gebracht. Nachdruck verboten.

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