Jüdischer Volksbote
- Journal
- Jüdischer Volksbote
- Volume
- 1913
- Issue
- 29 (8.1913)
- Date
- 1913-08-01
- Page
- Seite 451 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/4903180-5965943-5965985--634-4903776- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
wr; — 427 n die Stadt ziehenden Söhne und früheren Schüler diesen Vereinen und Heimen zuzuführen. (Lebhafter Beifall.) Das Wort erhält Herr Zahnarzt Ehrmann. Werden a. d. Ruhr zu seinem Referat „Wohin führen die Richtlinien des liberalen Judentums". E» giebt zwei verschiedene Begriffe, die man beide mit demselben Namen „Religion" bezeichnet. Durch die Gleichheit der Bezeichnung ist vielfach eine Begriffsverwirrung entstanden, als ob auch der Inhalt derselbe wäre. I» Wahrheit aber sind die beiden Begriffe wesentlich verschieden. Die sogenannte objektive Religion, zu welcher das Judentum, sowie jeder andere Offenbarungsglaube gehört, tritt an den Menschen heran, mit dem Diktat eines Gesetzes »Du sollst" oder .D u s o l l st n i ch t", unabhängig von den Sympathien oder Antipathien, welche der Mensch dieser Religion entgegenbringt. Di« Autorität, welcher dieser Religion VerpflichtungSkrast verleiht ist Gott, deffen Offenbarung dazu bestimmt ist, dem sonst im Dunkeln tappenden Menschengeist und Willen den Weg zu weisen. Die subjektive Religion nennt .Religion" diejenigen Gefühle, welche jeweils den Menschen geeignet erscheinen, eine Verbindung deS Endlichen mit dem Unendlichen anzuknüpfen, sich aus der Niederung des irdischen Daseins Ewigkeitswerte zu schaffen; der Begriff dieser Ewigkeitswerte ist aber nach Zeit und Persönlichkeit deS Einzeimenschen verschieden. ES kann daher auch die subjektive Religion eines Einzelnen trotz besten ehrlichster Ueberzeugung niemals maßgebend für einen Anderen geschweige denn für eine ganze Religionsgemeinschaft sein, da jegliche Autorität und VerpflichtungSgrund fehlt. Die „Richtlinien" enibehrcn daher, da sie Ausfluß der subjektiven Meinung von 64 Menschen über Religion sind, jeglicher Konsequenz, wenn sie irgend welche bindenden Forderungen stellen, da sie die Autorität GotteS nicht anerkennen, da dieser mit Nichten diese „Richtlinienreligion" dem jüdischen Volke gegeben. Vor und nach den „Richtlinien" bleibt für den „liberalen" Juden alles beim Alten, wie dies auch in der Posencr Resolution der liberalen Vereinigung mit aller Deutlichkeit ausgesprochen ist. Es wäre n»n denkbar, daß „die Richtlinien" nichts anderes enthielten, als eben den Inhalt der obje'tiven Religion, aber dem ist nicht so. In ihrem theoretischen Teile bezeichnen „die Richtlinien" diejenigen Wahrheiten deS Judentums, welche momentan (im 20. Jahrhundert» zufällig von allen Bekennern der monotheistischen Religionen anerkannt werden, ja sogar allen Anhängern einer sogenannten ethischen Kultur richtig scheinen als „ewige Wahrheiten" deS Judentums, obwohl keinerlei Grund dazu vorliegt, da z. B. di« Speisegesetze ebenso gut bis jetzt ewige Grundwahrheiten des Judentums waren, die ethischen Gesetze aber z. B. unter dem Einfluß der Nietzeschen Philosophie ebenso gut unzeitgemäß werden können. Der Entwicklungsgedanke, de» „die Richtlinien" für die jüdische Religion annehmen, ist auf christlichem Boden gewachsen und dort auch verständlich, da da» Christentum, um das alte Testament ablehnen zu können, dazu gezwungen ist, eine Ueberwindung deS mosaischen Judentums anzunehmen; zu dem ist durch die neueren Funde und Ausgrabungen beute schon wissenschaftlich ein gut Teil dieser Entwicklungstheorie auch bei nicht jüdischen Gelehrten längst überwunden. In ihrem prattischen Teile leiden „die Richtlinien" an der Inkonsequenz, nach Belieben einige wenige Gebote der Tauroh aufzustellen, diese als verpflichtend zu erklären, die übrigen aber als derart unwesentlich zu begreifen, daß z- B. dem nem essenden, am nsr rauchenden, Zizith und Tefillin nicht kennenden Juden, trotzdem daS Prädikat »religiöser Jude" zugeschrieben wird. DaS Wenige, das merkwürdigerweise verlangt wird, obwohl natürlich keine Autorität hinter diesepr Verlangen steht, ist vielfach ein Zerrbild der entsprechenden Satzungen der objektiven Religion, so z. B. die r>uv Feier, welcher wenn eS nicht anders geht, trotz aller Arbeit mit Kiddusch und Shnagogenbesuch Genüge geleistet ist. Die bedauerlichste Subjektivität besteht darin, daß ungeachtet der Tatsache, daß mindestens ll1/. Millionen Juden