Jüdischer Volksbote
- Journal
- Jüdischer Volksbote
- Volume
- 1913
- Issue
- 26 (1.1913)
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 360 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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360 könnten bei ihren reichlich besoldeten Stellen wohl darauf verzichten — sind zurückgegangen. Wenn man auch nichts mehr hält, will man zu mindest religiös getraut und religiös begraben sein. IVenn ein Geschäft zurückgeht, muß ein Kaufmann darauf bedacht sein, mit neuen IRitteln die verloren gegangene und auch neue Kundschaft herbeizuholen. Wenn!es aber mit der teuren Ware nicht mehr geht, dann versucht man es Imit herabgesetzten Preisen. Also probiert man es auch hier im Linklang mit dem kaufmännischen Denken der Gegenwart mit einem neuen Gesetz mit unerreicht billigen Anforderungen. Diese liberalen Geistlichen konnten sich dabei gleichzeitig auch ihren Arbeitgebern, denen es nicht genügt, im Geistes- und Erwerbsleben eine führende Rolle zu spielen, die auch in Religionrsachen den Willen zur IRacht besitzen, mit ihrer Gesetzesschöpfung gefällig erzeigen. Diese Arbeitgeber — es sind vorzugsweise Vorstände deutscher Grotzgemeinden — schwärmen als Mitglieder der Fortschrittlichen Volkspartei für Koalitionsfreiheit und unbeschränkte freie Meinungsäußerung der Arbeitnehmer; aber von den in. ihrem Brote stehenden .Dienern" können sie Widerspruch nicht vertragen. Daß sich trotzdem Männer gefunden haben, die nicht das rechte Gefühl für „religiöse Duldung" besitzen, in einfaches Deutsch übertragen, die nicht in Demut und Ergebung den Angriff auf das Gottesgesetz dulden wollen, das hat den heiligen Zorn dieser Herren Vorstände herausgefordert, und die gesetzestreuen Rabbiner erhalten einen scharfen Tadel für ihr ungefügiges Betragen. In einer durch ihren wein und durch das wunderschöne Geläut ihrer Glocken im ganzen Reiche bekannten Stadt wohnte — noch manchem unter den Lebenden bekannt - ein großer Rabbiner. Den holte man aus einem Landkrämerladen - er hatte die Universität nicht von innen gekannt — und setzte ihn auf einen der bedeutendsten Rabbinatssttze seines Landes. Vieser große, weit über die Grenzen seines Vaterlandes hinaus berühmte Rabbiner, von dem alle Welt anerkennt, daß er der Wahrheit und dem Frieden gelebt, hatte im Iahre 1870, als ein Vorläufer der Verfasser der Richtlinien die Bestimmungen der Ehegesetze übertreten hatte, mit anderen Großen in Israel eine Erklärung erlassen, die diesem liberalen Geistlichen die Fähigkeit absprach, rabbinische Funktionen zu vollziehen. 5^ein Sohn und Amtsnachfolger, dessen Friedensliebe von niemand bezweifelt wird, hat sich getreu der väterlichen Tradition, getreu seiner Kmtsverpflichtung und getreu seiner Ueberzeugung der Erklärung der gesetzestreuen Rabbiner Deutschlands gegen die Grundlagen der Religion des Judentums zerstörenden Richtlinien angeschlossen. Der Vorsteher der Stadt hat daraufhin seinem . Gemeinde" rabbiner ein Mißtrauensvotum ausgestellt. Die teilweise juristisch gebildeten Herren sollten aber wissen, daß ihr Vorgehen gegen das bestehende Recht verstößt, sie sollten wissen, daß auch ein Rabbiner seine Amtstreue nicht verletzen, den seinem Gott geleisteten Treuschwur nicht brechen darf. Diese Herren kümmert es auch nicht, daß ihr Rabbiner einer ganzen Anzahl altjüdischer Landgemeinden der religiöse Führer ist. Diese Landgemeinden dürfen wohl