Jüdischer Volksbote
- Journal
- Jüdischer Volksbote
- Volume
- 1913
- Issue
- 26 (1.1913)
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 356 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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356 Der altgläubige Knabe, der von seiner mxo 13 ab als vollwertiges Glied der religiösen Gemeinschaft zu po zählt, umhüllt sich mit dem rvSo, daß er die nxTt sehe, sich aller Gebote Gottes erinnere und fie Erfülle. Er schmückt sich mit den daß er mit Herz und Geist dem hochgelobten diene, und dreimal am Tage findet er Zeit, zu seinem Gofte zu beten. »Für die Richtlinien gibt es nicht rt'bü und nicht fSon, »die Abhaltung des Gottesdienstes ist unabhängig von der Zahl der Betenden", »best Frauen soll an den religiösen Rechten der volle Anteil eingeräuntt werden", »das tägliche häusliche Gebet ist als | eines der wertvollsten Mittel zur Förderung religiösen Lebens zu! pflegen". Kein: Das, kein: Me, kein: Dann beten? Uner» , läßlich wird der Shnagogenbesuch nur im Todesjahr und an deiM Jahrzeitstagen her nächsten Angehörigen, zur Feier des Freitag, abends und der! Vorabende der Fette — der Beginn wird aber unabhängig von der kalendarischen Berechnung von jeder Gemeinde nach ihren Bedürfnissen festgesetzt — gefordert, bis die Wirtschaftlichen Verhältnisse gestatten, auch am Sabbat und an den Feiertagen den Gott«dienst zu besuchen. wenn ein Mischer Jüngling und eine jüdische Jungfrau zu des Lebens schönster Feier >unter die nein treten, weiht der Bräutigam sich die Braut zur Gefährten fürs Leben mit den Dorten "6 ntshpp FiN "nn kanten ntfo rns lt rixzvL welche Formt! bestimmen die Richtlinien an Stelle dieses durch das Alter geheiligten Satzes, da für fie der göttliche Ursprung und die ewige Verbindlichkeit »des mosaischen und israelitischen < Gesetzes" nicht zu Recht besteht? Bilden doch ihnen die an den Bestand des Landes gebundenen Priestergesetze und die für das jüdische Staatswesen erlassenen Bestimmungen des Familien- und Erbrechts kein Hindernis für die religiöse Trauung. Denn de^ sN3 die ihm verbotene .wru (Geschiedene) heiratet, wenn ein^ Witwe ohne nxpn eine neue Ehe eingehen will, was tut es, daß aus solchen Ehen abstammende Kinder und ihre Nachkommen niemals eine Ehe eingehen können? Der sich auf die Richtlinien stützende Geistliche vollzieht mit salbungsvollen Worten die Trauung, wie gegen Skw'I wo rn die Ehe geschlossen werden kann, ist auch die Ehetrennung im Widerspruch mit dem Gesetz jetzt möglich. Man glaubt dadurch der Frau die gebührende Stellung eingeräumt zu haben. Als! ob irgendwo die Frau, die Mutter höher geachtet würde als im qltjüdischen Hause? Dort ist sie die »vertraute, beglückende Freunjdin ihres Mannes, die selbständige Leiterin und Grdnerin des Hauses, die Genossin der Mühe und der Arbeit des Gatten, die immer wache Wächterin und zugleich die stille weise Beraterin ihres Mannes für das wohl des Gemeindewesens".