Jüdischer Volksbote
- Journal
- Jüdischer Volksbote
- Volume
- 1913
- Issue
- 26 (1.1913)
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 355 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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355 Der jüdische Vater, dem ein Rnabe geschenkt wird, sieht es als heilige Pflicht an, hv> irrn33 ID’JDnb, ihn einzuführen in den Bund unseres Stammvaters Abraham. Die bei dem heiligen klkte Anwesenden kleiden ihren Wunsch für den kleinen Weltbürger in die Worte : a'31B min1? d»’ s3 nnai? oyDtä 2^3 wie er eingeführt wurde in den Bund, so möge er geführt werden zu .min, nein und ll-3iv a'vyKi. Nach den Richtlinien bleibt (nicht muß bleiben) die Beschneidung eine geheiligte Institution. Da sie den göttlichen Ursprung der Thora leugnen, kann man sich den alttraditionellen Wunsch schenken. Uebrigens wird die n^'2 nicht als Grundsatz der Zugehörigkeit zum Judentum verlangt; denn „dem mit lauterem | Herzen und in wahrhaftigem Bekenntnis dem'Judentumsichzuwendenden \ Angehörigen anderer Religionsgemeinschaften öffnen sie die Pforten des Judentums als Menschheitsreligion" auch — ohne n^'o. wenn das jüdische Rind die ersten Worte lallen kann, lehren es jüdische Eltern — selbstverständlich in der Ursprache — jenes PSV, mi dem unzählige Märtyrer »nseres Glaubens ihr Leben auf dem Scheiterhaufen ausgehaucht, sie gewöhnen es frühzeitig an;vc"0 und Gebete, dem Schöpfer zu danken „für jeden Genuh, bei jeder Naturerscheinung, bei jedem bedeutsamen Ereignis im wechselndem Geschick, bei jeder Veranlassung zur Erfüllung einer Mizwa". Die Richtlinien kennen diesen schönen sinnigen Brauch nicht, vielleicht stört er die Bequemlichkeit. Sie drücken sich sehr gewunden über den Gebrauch der hebräischen Sprache aus, verlangen dagegen einen breiten Raum für die deutsche Muttersprache in Gebet und Gesang. Aus der Praxis ihrer Anhänger wissen wir ja, welch kümmerliches Dasein die heilige Sprache in ihrem Gottesdienste fristet. Eine religiöse Einführung durch die Eltern verlangen die Richtlinien nicht. Sie geben sich mit einem vorbereitenden Unterricht . zur Einsegnungsfeier zufrieden. 'In der Schule soll der Lehrer das im Hause Begonnene fortsetzen helfen, «r soll das Rind hinführen zu den ewigen Wahrheiten des Judentums. Rann das in einem Religionsunterricht geschehen, der im Sinne der Richtlinien erteilt wird, die selbst die „zehn Gebote" ummodeln? Rönnen wir diese Aufgabe Lehrkräften, die unserem Glauben als Verächter und frivole Spötter gegenüberstehen, anvertrauen? % Das Mädchen wird nach altjüdischem Gesetze mit dem zurückgelegten 12. Lebensjahre religionsmündig: das vollendete l3. Lebensjahr ist für den Rnaben der Zeitpunkt, an welchem er zum ersten Male als mxo 13, als Sohn der Pflicht, min'? .n^ix, zur geöffneten Thorarolle hinttitt. In den Richtlinien ist keine Altersgrenze für die Einführung in die Gemeinde festgelegt, dafür aber nach unjüdischem Muster eine gottesdienstliche Einsegnung für Rnaben und Mädchen.