Mannheim
Compact Memory

Jüdischer Volksbote · 1912-11-01 · 25 (11.1912) · p. Seite 338

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdischer Volksbote
Volume
1912
Issue
25 (11.1912)
Date
1912-11-01
Page
Seite 338 (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/4903180-5965941-5965979--540-4903687
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

338 (143). Während die Thorarolle geöffnet ist, verlaffe keiner das Beihaus, . . . man plaudre nicht während der Thoravorlesung" . . . Der Thorarolle ist Respekt zu erweisen. (145—148). .Zur Errichtung einer Synagoge und zur Beschaffung von Bibelbüchern kann eine Gemeinde durch obrigkeitliches Zwangsverfahren angehalten werden . . . . Das Synagogengebäude soll szur Verstnnbildlichung seiner Hoheit) über die privaten Wohnhäuser hinausragen ... In den Synagogen und Lehrhäusern meide man unschickliches Benehmen; man treibe in ihnen nicht Allotria, gebrauche sie nicht als Unterschlupf bei widrigem Wetter, als Spazierstätte oder^als Passage behufs Verkürzung des Straßenwegs, man nehme dort keine Mahlzeiten ein, mache keine geschäftlichen Abrechnungen, mit Ausnahme der die Gemeinde-Wohltätigkeitskaffe betreffenden ... und entwürdige die Betstätte nicht durch Unreinlichkeit an Körper und Kleidung . . . . Der Abbruch eines Synagogengebäudes, falls man ein neues errichtet, wird nicht eher vorgenommen, als bis dieses neue fertiggestellt ist" (150—152). .Man darf eine Synagoge in ein Lehrhaus umwandcln (weil das einen Fortschritt bedeutet), nicht aber ein Lehrhaus in eine Synagoge . . . Man achte auf dieses Prinzip des steten Aufstiegs zu höheren Heiligkeitsgraden auch beim Umtausch, Verkauf und Gebrauchsänderung von heiligen Schriften und Geräten . . . und wahre ihnen gegenüber den Respekt . . . Roch die Scherben von heiligen Geräten und Reste von religiösen Schriften müssen in Ehren gehalten, zerfallene Thorarollen aber in Tonröhren in ein Grab versenkt werden" (153-154). (Fortsetzung folgt). Die Wunde. Von vr. ven Ron. Wir haben uns ln früheren Nummern dieses Blattes mit der Ansteckungsgefahr, d. h. der Uebertragung von Krankheiten vom kranken auf den gesunden Menschen, und mit der Verbütuna dieser Gefahr beschäftigt. Dabei sähet wir, daß die Sauberkeit das wirksamste Mittel im Kampfe geg:n die Seuche ist. Auch auf einem anderen, allerdings verwandten hygienischen Gebiet ist die Sauberkeit ein wahrhaft souveränes Mittel zur Abwendung drohender Gefahren, bei der Wundbehandlung. Es ist für jedermium von Interesse, sich darüber zu orientieren, wie er sich im täglichen Leben bei kleinen Verletzungen — meist wohl am Finger — zu verhalten hat- Genügt doch die Kenntnis einiger weniger Tatsachen, um nicht ein Opfer jener Mißbräuche zu werden.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.