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Jüdischer Volksbote · 1912-05-01 · 22 (5.1912) · p. Seite 282

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Journal
Jüdischer Volksbote
Volume
1912
Issue
22 (5.1912)
Date
1912-05-01
Page
Seite 282 (sequence 6)
Language
German
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282 Daß die Berührung mit Hunden, besonders in den liebevollen Formen, wie sie oft tnit Schoßhündchen üblich sind, dann auch zwischen Kindern und Hunden eine große Ansteckungsgefahr bedeutet, wird sofort klar, wenn man beobachtet, wie die Zunge eines Hundes überall aus der Straße herumfegt. Bon großer praktischer Bedeutung ist auch die Frage des Küssens. In dem praktisch sehr häufigen Falle, den wir eben erwähnten, indem ein sich für gesund hallender Mensch dennoch einen andern anstecken kann, bei dem dann die Krankheit in schwerer Form auftritt, kann eine solche^Uebertragung durch Kuß auf den Mund geschehen. Ueber den Kuß ans den Mund zwischen gesunden Ehegatten soll als einer zulässigen Ausnahme nicht gesprochen werten. In jedem anderen Falle ist er unzulässig und kann wie jede andere törichte Gewohnheit ohne Schaden beseitigt werden. Niemand, der mit dieser unhygienischen und gefährlichen Gewohnheit gebrochen hat, wird sie entbehren. Abgesehen davon, daß sich das Küssen überhaupt einschränken läßt, sollte es nur als Kuß aus die Stirn oder die Wange statthaft sein. In erster Reihe gilt das für die Kinder die auch von den Eltern nur auf Stirn und Wange geküßt werden dürfen. Daß. mit der Unsitte des Abküsiens der Kinder durch andere, als die Eltern oder höchstens die gesunden Geschwister, endlich gründlich gebrochen werden muß, liegt auf der Hand. Es ist für einen hygienisch denkenden Menschen eine geradezu gräuliche Vorstellung, daß die Kinder einer so intimem Berührung mit den unkontrollierbarsten Menschen ausgesetzt werden — von ästhetischen Momenten ganz abgesehen. Es muß den Kindern von Anfang an eingeschärft werden, daß sie sich von niemandem küssen lassen dürfen. Bisher war nur immer von jenen Fällen die Rede, in denen sich die Küsse austeilende Person selbst für gesund hält. Liegt aber dev Verdacht einer, wenn auch leichten ansteckenden Krankheit vor, oder ist dieselbe gar festgeftellt, so kann es nur als ein sociales Verbrechen bezeichnet werden, wenn eine solche Person überhaupt jemanden küßt, sei es auch die eigenen Kinder. Meist wird hier nur krasse Unwissenheit vorliegea, wozii. noch die Abstumpfung durch den über viele Jahre sich hin erstreckenden Verlauf der Krankheit kommt. Und doch kann in jedem Moment dio Ansteckung erfolgen. Wie leichtfertig die Menschen in diesem Punkte sind, kann man beobachten, wenn man sie, mit einem schmutzigen Buch der Leihbibliothek in der Hand, essen oder die unteren Ecken der Blätter zum besseren Umschlagen anfeuchten sieht. Wieviele kranke Menschen haben dies Buch vorher gelesen! Wir wollen -nicht einmal von akuten Krankheiten sprechen aber wie viele Tuberkelbazillen (Erreger der Lungentuberkulose) sind darin nachweislich vorhanden! Diese können nun bei den erwähnten Handhabungen direkt zum Munde befördert werden, wobei das Anfeuchten die Möglichkeit des Uebertragens noch vergrößert. Eben weil der feuchte Finger, der ja direkt beim Umblättern als Klebemittel benutzt wird, ein ein direkter Bakterienankleber ist, soll uian die Unsitte in jedem Falle, auch bei sauberen Büchern unterlassen. Das Umblättern geschieht auf trockenem Wege.

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