Jüdischer Volksbote
- Journal
- Jüdischer Volksbote
- Volume
- 1911
- Issue
- 16 (4.1911)
- Date
- 1911-04-01
- Page
- Seite 280 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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280 gesponnenen Leinen vom Ortswebcr gewebt — mußten schon damals tag» täglich ihre schweren Packe oder Zwerchsäcke schleppen und von Dorf zw Dorf, von Haus zu Haus hausieren und hatten dabei viel unter polizeilichen Chikanen zu leiden. Die Zeiten änderten sich. Etwa in der Mitte des vorigen Jahrhunderts nahm durch die Eisenbahnen und verbesserten Verkehrsmittel allesrinen ungeahnten Aufschwung und unter dem Schutze der Gewerbefrriheit und Freizügigkeit entstanden viele neue industrielle und kaufmännische Betriebe, auch daS Detailreisen nahm damals seinen Anfang. Für M. 5.— bekam man eine Reiselegitimationskarte und durfte damit das ganze deutsche Reich bereisen. Bald sah man, daß Detailreisen, wenn auch anstrengender «ls hinterm Ladentisch Stehen, eine ganz lucrative Betriebsart des Detailgrschäfts in moderner Form sei, und so fand dasselbe immer mehr Nachahmer. Ueberall war der Detailreisende zu sehen und zu spüren, und immer mehr Artikel wurden auf diesem Wege an den Consumenten gebracht. Das behagliche Leben in den Ladengeschäften wurde gestört und Auswahl und Preise mußten nun auch der neuen Konkurenz Rechnung tragen. Ende der siebziger Jahre ging dann auch schon das Gezeter gegen die Detailreisenden los, man wollte die unbequeme und unangenehme Konkurrenz wieder los haben, und der Reichstag und die Regierungen sollten helfen. Die Staatsmaschine mußte in Bewegung gesetzt werden, und die treibenden Kräfte hierfür waren die Klagen der Detailplatzgeschäfte. Das war ein langes Sündenregister, das da für den detailreisenden Kaufmann zurecht gemacht wurde. In erster Linie wurde ihm vorgeworfen, daß seine Konkurrenz gänzlich ungerechtfertigt sei und daß er die ansäffigen Ladengeschäfte und sonstigen kleingewerblichen Betriebe ruiniere. Zur Aus- Übung seines ungerechtfertigten Betriebes bediene er sich unlauterer Mittel. Den Käufern würde schlechte Ware für übermäßige Preise in die Hände gespielt und das Publikum werde zu unnötigen Ausgaben verleitet Also Schutz den Detailplatzgeschäften und Schutz dem Publikum vor de» Täuschungen und ^Vorspiegelungen des detailreisenden Kaufmanns. Und die Rufe um Hilfe und um Schutz gegen den detailreisendeu Kaufmann» fanden geneigte Ohren, und man sann auf Mittel, wie mau dem Uebeltäter am sichersten zu Leibe rücken, wie man ihn am besten unschädlich machen könne. Und bald glaubte man, ein . solches Mittel gefunden zu haben. Man kam auf den Gedanken, den detailreisenden Kaufmann, der bisher von dem Gesetze wie der Engrosreisende behandelt wurde, dem Hausierer grundsätzlich gleichzustellen und ihn den gesetzlichen Bestimmungen über den Gewerbebetrieb im Umherziehen zu unterwerfen. Bereits im Jahre 1882 wurde dem Reichstage ein entsprechender Entwurf vorgelegt. In der Begründung zu diesem Entwürfe heißt es: „Die Klagen darüber, daß man auch, ohne selbst ein Gewerbe zu betreiben von allen möglichen Geschäftsreisenden überlaufen werde, sind, in Stadt und Land ebenso oft gehört, wie es notorisch ist, daß manche dieser Geschäftsreisenden in sittlicher und sicherheitspolizeilicher Hinsicht zu den größten Bedenken Veranlassung geben. Es liegt keinerlei Grund