Jüdischer Volksbote
- Journal
- Jüdischer Volksbote
- Volume
- 1910
- Issue
- 14 (12.1910)
- Date
- 1910-12-01
- Page
- Seite 240 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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240 Vater: (Traute tiefe (Trauer! IDirf (Teppich und Leinwand In die Flammen und dein Geschmeide > (Tief, lief in den Euphrat! Nenne mir Tochter, was du gerettet, Ms wir vom Karmel flohn vom Berge des heiligen Landes? Tochter: Weiße Lilien aus unserm Garten Zum Angedenken des Heimatlandes! Vater: Deine Blumen welken, Ach, Fremdlinge in Babel! Nur die Erde, die sie geboren, Iudäa, erhält sie. — Rede, mein Sohn, was hast du gerettet, - Als unseres Vaters Vach Die wilde Flamme verzehrte? Sohn: Sichel und Spaten nahm ich mit mir! 3um Schwert dieSichel.zumGrab denSpaten. Vater- Auch das Eisen wird verrosten! Ihr Flüchtlinge in Babel, Tand und Torheit habt ihr gerettet, Der Moder verzehrt es! Schaut her, ihr Kinder, dies Wort des Lebens, Dies verbarg ich im vusen Als wir flohn, verwahrt es! - Altjüdiscbe Frömmigkeit. Beiträge zur richtigen Würdigung des j ü d i sch e n Mittelalters und des jüdischen neunzehnten Jahrhunderts. I. Das Buch der Frommen (3m Auszug.) Nach der im achten und neunten Jahrgang (1862/3) in der Zeitschrift „Jeschurun" , erschienenen Uebersetzung. III. (Fortsetzung). 19 (23). Buß- und Versöhnungstag sühnen nur die Sünden zwischen Menschen und Gott, aber Sünden zwischen Mensch und Mensch werden nicht gesühnt so lange er nicht erstattet was er ihm schuldet und ihn begütigt hat. Selbst wenn er das schuldige Geld zurückgegeben, muß er ihn bitten, daß er ihm vergebe und hätte er ihn auch nur mit Worten gekränkt. Der aber, gegen den man sich vergangen, darf nicht unversöhnlich sein, er sei vielmehr schwer zu erzürnen und leicht zu besänftigen und wenn er um Verzeihung angegangen wird, so vergebe er mit vollem Herzen und williger Seele; selbst wenn man sich oft und schwer gegen ihn vergangen hat kenne er keine Rache und keinen Groll. Versöhnlichkeit und Milde ist das Zeichen eines jüdischen Gemütes. 20 (27). Meine nicht, man habe nur Buße und Besserung von sündhaften Handlungen wie Raub, Unzucht, Diebstahl u. dgl. zu üben, vielmehr