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Jüdischer Volksbote · 1910-10-01 · 13 (10.1910) · p. Seite 220

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Journal
Jüdischer Volksbote
Volume
1910
Issue
13 (10.1910)
Date
1910-10-01
Page
Seite 220 (sequence 10)
Language
German
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220 Geringschätzung seiner Lehrer, Lästerung der Menge oder deren Verhinderung etwas Gutes zu tun, Verführung des Nächsten vom Guten zum Bösen. Benützung des Pfandes eines Armen, Bestechung nehmen, Nichtveröffentlichung eines Fundes, seinen Sohn ohne Einhalt zu tun schlechte Wege gehen zu lassen, Bereicherung auf Kosten Armer und Witwen, Lossagung von der Gemeinde, Uebertretung der Worte der Weisen, Ehrensuchen und Erniedrigung des Nächsten, grundlose Verdächtigung, das Hassen der Ermahnungen und das Spotten über Mizwoth. Alle diese Dinge erschweren die Rückkehr, machen sie aber nicht unmöglich. Manche versperren den Mg der Rückkehr, manche sind ein so großes Verbrechen, daß Gott den Sünder sich selbst überläßt und ihm nicht fördernden Beistand zur Rückkehr sendet; bei andern ist vollkommene Rückkehr darum unmöglich, weil sie zwischen Mensch und Mensch dergestalt Vorgehen, daß sie nicht wieder gut gemacht werden können; andere wiedeHpm sind sehr bös uud gleichwohl bessern sich die Menschen deßhalb nicht von ihnen, weil sie ihnen sehr leicht dünken und sie gar nicht meinen etwas so gar Schlechtes getan zu haben; manche endlich erschweren darum die Rückkehr, weil man sich leicht so sehr daran gewöhnt, daß es überaus schwer wird, wieder davon zu lassen, darum hat man vor Allem vor diesen sich zu hüten und sich aus allen Kräften von ihnen fern zu halte». Diese bösesten unter den bösen Dingen sind: Böszunge, Berläumdung, Jähzorn, lasterhafte Gedanken und schlechter Umgang; denn im Umgang mit Bösen prägt sich deren Beispiel ins Herz ein, und wer mit Schlechten umgeht wird schlecht. 17 (n). Die Frommen von ehemals pflegten ein Tagebuch über ihre Fehler und Verirrungen zu führen, damit ihnen ihre Sünden immer gegen, wärtig seien sie zu bereuen nnd sich zu bessern. Man erinnert sich darin zugleich des Todes, der künftigen Strafe und Rechenschaft, insbesondere aber der Liebe zu Gott, denn das ist das edelste Motiv zur Besserung. Jedoch führe man ein solches Tagebuch nur in andeutenden Chiffern, damit kein Anderer es find« und lese. Wenn die Weisen lehren, es sei eine Frechheit seine Sünden bekannt zu machen, so gilt dies von Demjenigen, der seine Sünden Allen mitteilt; aber einem braven und verschwiegenen Mann etwas von seinen Verirrungen mitzuteilen damit dieser ihn den rechten Weg zur Besserung lehre, ist erlaubt, oder er stelle ihm seinen besonder» Fall nur allgemein als Problem zur Frage und lasse sich belehren was in solchem Falle zu tun wäre. 10 (rr). Sind Andere, Unschuldige, in Verdacht wegen eines Unrechts, das er begangen, so ist er verpflichtet zu sagen, daß er der Schuldige sei. damit er nicht die Leute zu der Sünde bringe, Unschuldige in Verdacht zu haben. Fortsetzung folgt.

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