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Jüdischer Volksbote · 1910-08-01 · 12 (8.1910) · p. Seite 211

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Journal
Jüdischer Volksbote
Volume
1910
Issue
12 (8.1910)
Date
1910-08-01
Page
Seite 211 (sequence 19)
Language
German
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211 Stadt das des Zimmermanns, des Tischlers u. s. w., auf dem Lande Gartenbau und Wirtschaft. Franke und die anderen Phikantropen ließen in ihren Anstalten schnitzeln, hobeln und drechseln. Kindermann, Pestalozzi, Fellenberg und Wehrli ließen in ihren Erziehungshäusern Feldarbeit, Spinnen und Weben betreiben. Ist der Knabe der Schule entwachsen, haben seine Glieder die Festige feit zu schweren Arbeiten erlangt, dann soll man ihn frühzeitig zu einem tüchtigen Meister in die Lehre geben *). Um das Handwerk gründlich und tüchtig zu erlernen, muß die Lehrzeit nach Schulentlassung zu 14 Jahren beginnen. Der günstige Zeitpunkt wäre versäumt, wenn der Jüngling vorher das Einjährige machen sollte. Abgesehen davon, daß der Einjährige sich zur Handarbeit schon zu vornehm dünkt, ist nach dem Examen, welches in der Regel im 16. Lebensjahre erfolgt, die passende Altersgrenze überschritten. Im Allgemeinen wird dem .Einjährigen" ein zu hoher Wert beigelegt. Das Streben, die Kinder mit guter Schulbildung fürs Leben ausznrüsten, ist wohl lobenswert. Jedoch was als allgemeine Grundlage für das bürgerliche Leben an Wissen und Können erforderlich ist, das bieten unsere wohlorganisierten Volksschulen, und den anderen Wissensstoff, den der gebildete Mensch auf seinem Lebenswege braucht, kann man sich in den Fortbildungsschulen aneignen. Ist der Jüngling zum tüchtigen Meister ausgebildet, hat er selbständig eine Werkstätte errichtet, dann muß ihm seitens der Glaubensgenossen die kräftigste Unterstützung zu teil werden. Damit ist nicht gemeint, dem Meister ein Almosen in die Hand zu drücken, sondern ihm zu verhelfen, daß er sich in ehrbarer Weise erhalte. Man kann ihm behilflich sein durch Arbeitsvermittlung, man erweist ihm den schönsten Dienst, wenn man für ausreichende Beschäftigung sorgt. Man kann ohne bedeutende Geldopfer die schöne Pflicht der Nächstenliebe erfüllen, wenn man die notwendigen Arbeiten dem jüdischen Handwerker übergibt. Er ist auf die Kundschaft seiner Glaubensgenossen angewiesen, und er kann sich redlich und achtbar erhalten, wenn wir unseren Bedarf bei ihm anfertigen lassen. Dies ist die wirksamste und tatkräftigste Unterstützung im Sinne der biblischen Forderung: „Laß deinen Bruder bei dir leben". Es ist viel leichter und verdienstlicher, den Bruder mit geringen Mitteln zu stützen, bevor er fällt, als ihm nachher mit einem hohen Beitrag aufzuhelfen. Ein beladener Wagen kann mit Leichtigkeit gestützt werden, bevor er fällt; ist er aber gefallen, sind viele Pferdekräfte nicht inistande, ihn wieder zu erheben. Dieser Akt der Wohltätigkeit wird oft übergangen, man sucht mit Borliebe den nichtjüdischen Handwerker auf, wenn er die Arbeit etwas billiger liefert. In dieser Hinsicht sind selbst die reichen und wohltätigen Glaubensbrüder verschlossen, weil sie der Meinung sind, daß in *) Vorbedingung für die Lrsüllung dieser Wunsches wäre die Ermittlung einer ausreichenden 3ahl von geeigneten Lehrstellen sür sabbattreue jung« Leute; v orläufig ist's damit im Handwerk weit schlechter bestellt als im Raufmannsstande; dar muß offen ausgesprochen werden. vie Redaktion.

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