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Jüdischer Volksbote · 1910-08-01 · 12 (8.1910) · p. Seite 205

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Journal
Jüdischer Volksbote
Volume
1910
Issue
12 (8.1910)
Date
1910-08-01
Page
Seite 205 (sequence 13)
Language
German
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205 gründete Eingabe zunächst an den preußischen Eisenbahnminister gerichtet, aus deren Inhalt wir im folgenden das wichtigste wiedergeben: I Ein sehr großer Teil deS jüdischen Mittelstandes auf dem Lande widmet sich aus historisch naheliegenden Gründen dem V i e h h a n d e l. Da nun die meisten städtische Viehmärkte am Montag stattfinden, und die Händler begreiflicher Weise aus eine möglichste Abkürzung derjenigen Zeit bedacht sein muffen, wahrend der das Vieh im Eisenbahnwagen oder am ElypfangSviehhofe mit viel Kosten und in schlechter Lage gefüttert werden muß, so wäre eS, vom geschäftlichen Standpunkte aus, am rationellsten, die Verladung am Samstag oder Sonntag — je nach der Enlsernung — vormittags oder nachmittags vornehmen zu können. Am Sonntag iodesien werden Viehsendungen nach den geltenden Bestimmungen im Allgemeinen von der Eisenbahn nicht angenommen, sodaß sich der Viehhändler jüdischer Konfesiion vor den Konflikt gestellt sieht, gleich scinen christlichen Berufsgenoffen Zutreiben und Verladen am Sabbath vorzunehmen und durch diese Sabbathentweihung eine flagrante Verletzung seiner religiösen Pflichten zu begehe» oder aber durch Verladung am Freitag, wenn nicht gar durch gänzlichen Verzicht auf Beschickung des Marktes konkurrenzunfähig und endlich ruiniert zu werde». Wir komnien im weiteren Verlauf unserer Ausführungen noch auf die Folgen zurück, die sich an beide Seiten der hier geschilderten Alternative knüpfen, und die vom Standpunkte deS StaatsintereffeS gleich unheilvoll sind. Zunächst möchten wir die Frage erörtern, ob und inwieweit eine Abhilfe überhaupt im Rahmen deS Möglichen liegt. Eine Störung der öffentlichen Sonntagsruhe durch Viehtransporte in den geschloffenen Ortschaften am Sonntag selbst herbeizusühren, liegt uns, die wir dem Ruhetage unserer christlicheu Mitbürger schon auS religiösem Empfinden heraus den weitgehendsten Respekt entgegenbringen, selbstverständlich durchaus fern. Mit dem Fortfallen dieser Möglichkeit erübrigt sich aber auch die Erörterung der Frage, ob die allgemeine Annahme von Viebsendungcn durch die Eisenbahn am Sonntag ohne Beeinttächtigung der Beamten durchzuführen wäre, weil ja das Hintreiben des Viehes zur Eisenbahn die unerläßliche Vorbedingung für die Verladung ist. Rach reiflicher Erwägung sind wir vielmehr zu dem Ergebnis gekommen, daß der derzeitige Notstand ohne Gefährdung irgendwelcher Interessen bis zu einem gewiffen Grade dadurch beseitigt werden kann, daß a. die Königlichen Eisenbahndirekiionen angewiesen werden, die Nacht vom .Samstag zum Sonntag, bis Sonntag Früh 7 Uhr, für die Entgegennahme von Viehttansporten frcizugcben, und zwar, wenn dies nicht generell möglich wäre, so doch wenigstens für solche Jntcreffcnten, die gemäß schriftlicher Erklärung auS religiösen Gründen den Sabbath beobachten, d. die kür die Festsetzung der Fahrpläne maßgebenden Instanzen veranlaßt werden, auf die Interessen deS Viehhandels und insbesondere auf die durch die Sabbathfeier hervorgerufenen Schwierigkeiten gemäß den festzustellenden örtlichen Bedürsniffen billige Rücksicht zu nehmen. Diese Rücksichtnahme könnte nur darin bestehen, daß cs den Viehhändlern ermöglicht würde, wenn sie ihr Vieh am Samstag Abend »ach Ausgang de« Sabbaths, d. h. nach Eintritt der Nacht, von zn Hanse wcgtteiben, einen in dem Morgenstunden abgehenden, ihrem Zweck entsprechenden Zug zn erreichen. ES müßte aber bei Bestimmung deS Nachtbeginnes der längste Tag deS Halbjahres als maßgebend in Betracht gezogen werden, da sonst die betteffende Festsetzung nnr für eine ganz kurze Zeit, nicht aber für die übrigen Zeiten deS Halbjahres, in denen der Nachtbeginn später ist, Wert hätte. Demnach wäre für daS Winterhalbjahr — mit Rücksicht aus den letzten Teil desselben — die Zeit von 8 7* Uhr abends, und für daS Sommerhalbjahr die Zeit von 10 Uhr abends

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