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Jüdischer Volksbote · 1910-04-01 · 10 (4.1910) · p. Seite 164

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Journal
Jüdischer Volksbote
Volume
1910
Issue
10 (4.1910)
Date
1910-04-01
Page
Seite 164 (sequence 8)
Language
German
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164 fernt und das Geschirr an die Stelle, wo sich das andere Chomez-Geschirr befindet, gebracht. Alles übrig gebliebene Chomez muß nun aus Haus un!> Eigentum entfernt werden. § 8. Um 10 Uhr wird das Kol-Chamiroh gesprochen, wie es iw andern Jahren beim Chomez-Verbrennen geschieht. ' § 9. Von Chomezspeisen sollen für diesen Sabbath nur solche Speisen gekocht werden, die nicht zu sehr an den Töpfen ankleben, wegen der am Sabbath unzulässigen Reinigung derselben (vgl. § 7.) § 10. Die dritte Sabbath-Mahlzeit, Sßudah Schelischith, soll eigentlich nach Mittagszeit stattfinden. An dem in Rede stehenden Sabbath darf selbstverständlich Chomez hierzu nicht verwendet werden; auch Mazzoh am Erew Peßach zu essen, ist untersagt. Deshalb darf die Mahlzeit nur aus Fleisch, Fischen, Früchten etc. bestehen.*) Wenn übrigens die Andacht in der Synagoge so früh stattsindet, daß nach Beendigung derselben noch so viel Zeit übrig bleibt, daß man noch zwei Chomez-Mahlzeiten genießen kann, so soll auch dieses geschehen, da nach manchen Autoritäten auch hierin der Seuda Schelischith entsprochen wird. § 11. Die sämtlichen Vorbereitungen fiir den Sederabend dürfen erst nach Ausgang des Sabbath besorgt werden, da man auch an und für sich am Sabbath erlaubte Beschäftigungen nicht als Vorbereitungen für einen andern Tag verrichten darf. Charoses, Ei und Seroa müssen schon vor Sabbath zubereitet werden. § 12. Jeder Hausherr ist verpflichtet, vor dem in Rede stehenden Sabbath die Hausftau darauf aufmerksam zu machen, daß sie nicht vergesse, die Challoh von den Sabbathbroten zu nehmen, da es nicht, wie zu anderen Zeiten, noch nachträglich geschehen kann. 8 13. In der ersten Sedernacht wird in diesem Jahre in derHagadah D'ncen jsi cviam jo statt n’nan joi D'ncen je gesagt **); denn ein ni'in-Opfer durfte zu Zeiten des Tempels am Schabbos Erew Peßach nicht dargebracht werden. praktische Ratschlage für Erew peßach am Labbath.' Am Freitag, bevor man mit dem Kochen für den Sabbath beginnt, bringe man die Küche vollkommen in den Stand, in welchem dieselbe sonst erst am Erew Peßach in der Zeit des völligen Chomez-Verbotes morgens 9 Uhr sein muß. Der Herd sei geglüht oder nach Vorschrift mit Eisenplatten neu belegt, die Geräte gekaschert, neue Geräte getaumelt, Küche unb Schränke sorgsam gereinigt. Es befinde sich kein Chomezgeschirr und selbstverständlich keinerlei Chomez mehr in der Küche. Dann kocht und setzt man für den Sabbath ganz so, als sei es schon für Peßach. Vor Eintritt des Sabbath schließe man alles Chomezgeschirr fort, mit Ausnahme derjeni- *) Ob aus Mozzoth gekochte Speisen am Erew Peßach genoflen werden dürfen, darüber gehen die Meinungen auseinander. Der Gebrauch ist darin verschieden. **) Es ist darauf allerdings kein großer Wert zu legen, da sich das Gebet ja auf die Zukunft bezieht-

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