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Jüdischer Volksbote · 1910-04-01 · 10 (4.1910) · p. Seite 163

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Journal
Jüdischer Volksbote
Volume
1910
Issue
10 (4.1910)
Date
1910-04-01
Page
Seite 163 (sequence 7)
Language
German
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163 Hoffen wir, daß der mühevollen Arbeit, welche die Commission in dieser Angelegenheit bereits geleistet hat und noch leisten wird, der Lohn nicht fehlen, und daß sie auch in dieser Frage das wohlwollende Entgegenkommen finden wird, das unsren religiösen Interessen auf anderem Gebiete schon so häufig entgegengebracht worden ist! Alle unsere Leser, die in dieser Angelegenheit irgend welche Anregungen zu geben wünschen, wollen ihre Zuschriften an den Vorsitzenden der „Kommission für ländliche Wohlfahrtspflege", Herrn LouisKahnjr. Frankfurt a. M., Langestr. 51, oder an das Bureau der „Freien Bereinigung" richten. Crew Ptßad» am Sabbatb. Da in diesem Jahre der Erew Peßack auf einen Sabbath fallen wird, und weil die religiösen Vorschriften hierfür nicht allgemein bekannt sind, so wollen wir dieselben hier ausführlich darlegen. Wir legen hierbei die von dem unvergeßlichen Distriksrabbiner S. B. Bamberger VltT (Würzburg) veröffentlichten Vorschriften zu Grunde. 8 1. Bedikaß Chomez findet in der Nacht auf den 1,3. Nissan, also Donnerstag Abend, statt, und zwar ganz in gleicher Weise, wie sonst am Abend des 14. Nissan; ebenso wird vorher die Brocho und nachher Kol Chamiro gesprochen. ß 2. Die Bechorim (oder deren Väter während des Kindesalters der Bechorim) fasten Donnerstag, 12. Niffan. Wird denselben das abends stattfindende Bedikaß Chomez etwas zu beschwerlich, so ist ihnen gestattet, vor Bedikaß Chomez etwas zu genießen, auch können sie andere beauftragen, für sie das Bedikaß Chomez zu besorgen. 8 3. Am 13. Niffan, Freitags 10 Uhr findet das Verbrennen des Chomez statt, ohne daß dabei Kol Chamiro gesprochen wird. 8 4. An demselben Tage, also Freitag, 13. Niffan, muß das Chomez verkauft werden. Es darf nur soviel Chomez als Eigentum behalten werden, wie man Freitag, Freitag Abend und Schabbos früh (vgl. 8 6) zum Effen bedarf. 8 5. Am Sabbath Erew Peßach morgens geht man so früh als möglich, etwa um 6 Uhr, in die Synagoge und vermeide jede Verzögerung während des Gottesdienstes. 8 6. Am Sabbath Erew Peßach darf, wie immer an Erew Peßach, nur bis zu der vom Gesetz vorgeschriebenen Tageszeit, in diesem Jahre bis Ä Uhr Morgens Chomez gegeffen werden. 8 7. Nach dieser Zeit werden aus dem Chomez-Geschirr — aber nur in einer am Sabbath überhaupt erlaubten Weise — alle Speisereste ent-

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