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Jüdischer Volksbote · 1910-04-01 · 10 (4.1910) · p. Seite 162

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Journal
Jüdischer Volksbote
Volume
1910
Issue
10 (4.1910)
Date
1910-04-01
Page
Seite 162 (sequence 6)
Language
German
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162 Au» der von der . Commission veranstalteten EnquAe ergibt sich, wie der Borsitzend« mitteilte, daß zahlreichen religiösen Viehhändlern aus der Unmöglichkeit, ihr Vieh am Sonntag behufs rechtzeitigen Eintreffens * auf dem Markte zu verladen, schwere wirtschaftliche Schädigungen erwachsen. Andrerseits ist es natürlich, daß sehr viele diese Schädigungen mit ihrem geschäftlichen Interesse nicht vereinbaren zu können glauben und sich deshalb entschließen, die Verladung am Sabbat vorzunehmen. Ist dann einmal auf solche Weise die Sabbathweihe in flagranter Weise gestört, so kann es sehr häufig allmählich dahinkommen, daß, namentlich bei der Jugend, der ganze Sabbat aufgegeben wird. Hieraus ergibt sich, wie wichtig es für die Erhaltung des Judentums in zahlreichen ländlichen Kreisen wäre, wenn auf diesem Gebiete Zugeständnisse von der Bahnverwaltung und von den Ortspolizeibehörden erlangt werden könnten. Nachdem der Vorsitzende weitere Einzelheiten aus der Enquete mitgeteilt, die eine große Verschiedenheit der Verhältnisse in den einzelnen Gegenden zeigt und nachdem er die verschiedenen Möglichkeiten, die sich für ein Vorgehen darbieten, erörtert hatte, erklärten die Sachverständigen zunächst, daß die eine dieser Möglichkeiten: „Verlegung der Markttage" ausscheiden müsse, weil, sobald man hieran rühre, sehr leicht eine Verlegung der Marktage auf Sabbat herbeigeführt werden könne und man'so vom Regen in die Traufe käme. Als ebenso aussichtslos wird dqr Versuch bezeichnet, die Erlaubnis zur Verladung des Viehs am Sonntag" in der Früh zn erlangen. Auch wird mehrfach darauf hingewiesen, daß mau. selbstverständlich auf die Gefühle der christlichen Mitbürger Rücksicht nehmen und nichts verlangen dürfe, was den Unwillen der Bevölkerung erregen könnte. Nach eingehender Beratung, an der sich alle Anwesenden lebhaft beteiligten, gelangt die Kommission zu folgenden Beschlüssen: 1. In manchen Fällen ist es, obgleich die Verhältnisse natürlich in den verschiedenen Teilen Deutschlands hierin ganz verschieden liegen, möglich, durch relativ kleine Veränderungen im Fahrplan die Möglichkeit einer Verladung außerhalb des Sabbats herbeizuführen. Aus diesem Grunde müßte nochmals eine ergänzende Enquete veranstaltet werden, um feftzustellen, ob und wo dies der Fall ist. 2. Es ist nicht ohne Aussicht, bei der Bahnverwaltung bezw. der Ortspolizeibehörde insofern Entgegenkommen zu erlangen, als vielleicht an vielen Orten, wo dies bis jetzt abgelehnt worden, eine Verladung und der Transport von Vieh in der Nacht vom Samstag auf Sonntag erlaubt würde. 3. Herr Kahn-Biebrich erklärt sich bereit, in diesem Sinne den „Bunb deutscher Viehhändler" zu einer Unterstühnng unserer Bemühungen zn veranlassen. 4. Falls der Bund sich bereit erklären wird, eine Eingabe im Sinne unsrer Wünsche an die zuständige Behörde zu richten, soll der Vorstand der „Freien Vereinigung" ersucht werden, seinerseits unter Hinweis auf die religiöse Bedeutung der Angelegenheit bei den zuständigen Stellen eine Parallel-Aktion cinzuleiten. j

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