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Jüdischer Volksbote · 1909-10-01 · 7 (10.1909) · p. Seite 106

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Journal
Jüdischer Volksbote
Volume
1909
Issue
7 (10.1909)
Date
1909-10-01
Page
Seite 106 (sequence 4)
Language
German
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106 Wenn unsere Weiseil die Herstellung der Sukko eine leicht zu erfüllende Mizwo nennen, weil sie nur geringe Geldopfer erfordert, so muß zunächst betont werden, daß in dieser Allgemeinheit dies heute nicht mehr der Fall ist. Die Sukko soll derart hergestellt sein, daß ihr bei aller schlichten Einfachheit doch nicht die Behaglichkeit abgeht, , mit der wir uns in unseren Wohnräumen aufhalten. Bei dem milden Klima des Orients war dies auch bei einer primitiven Einrichtung möglich. Bei unseren Witterungsverhältnissen im Herbste ist die Behaglichkeit ausgeschloffen, wenn die Sukko nicht durch fest gezimmerte Wände gegen Wind und Zug geschützt ist. Wenn die Rücksicht auf das rauhere Klima auch viele abhält in der Sukko zu schlafen, wie es vorgeschrieben ist, so muß die Sukko doch derart aufgeführt sein, daß die Erfüllung dieser Pflicht möglich ist, auch wenn die Witter- A ungsverhältnifle es in praxi unmöglich machen sollten. Biele glauben M jedoch fälschlich, die Sukkopflicht erfüllt zu haben, wenn sie an den beiden ersten Abenden darin den Kiddusch sprechen oder auch ihre Mahlzeit darin einnehmen. Aber selbst die Mehrzahl derjenigen, welche eine eigene Sukko besitzen, beschränken ihren Aufenthalt darin auf die Zeit der Mahlzeiten. Nachdem diese aber eingenommen sind/ wird 4 die Sukko verlassen und die übrige Zeit des Festes in der Wohnung verlebt. Das ist gegen die ausdrückliche Bestimmung deS Gesetzes, welches während der ganzen Festzeit den Aufenthalt in der Sukko für den ganzen Verkehr, für Unterhaltung u. s. w. vorschreibt. Daß so viele sofort nach dem Mahle die Sukko oft in fluchtartiger Weise verlassen, um sie erst zur nächsten Essenszeit wieder aufzusuchen, hat ohne Zweifel seinen Grund in der primitiven Einrichtung vieler Sukkos, welche einen behaglichen Aufenthalt darin ausschließt. Dazu kommt, daß es besonders in Großstädten nicht immer leicht ist, eine Sukko aufzustellen, wenn man nicht Hausbesitzer ist. Umsomehr ist es geboten, schon beim Mieten einer Wohnung rechtzeitig auf ein Haus zu achten, das einen genügenden Platz zur Aufstellung der Sukko hat und sich das Recht dazu kontraktlich zu sichern. — Ueber die Oertlichkeit, an welcher die Sukko errichtet werden darf, ▼/ über die Art und Weise wie und ans welchen Gegenständen die Decke der Sukko herzustellen ist, über die Wände, ihre Zahl u. a. m. bestehen ausführliche gesetzliche Bestimmungen, gegen die aus Unkenntnis oft gefehlt wird. Hier sollen jedoch nur diejenigen Verstöße betont werden, die durch die Eigenart unserer Zeit und ihrer Wohnungsverhältnisse besonders häufig Vorkommen. Dasselbe gilt auch von Mizwos Lulof. Es giebt viele Leute, besonders auf dem Lande, bei welchen z. B. der Lulof zu den Erbstücken des Hauses gehört. Der Lulof geht von Eltern auf Kinder und Enkel über. Ein solcher Lulof, der gebleicht und getrocknet von der Fülle der Jahre, seine ursprüngliche grüne Farbe längst verloren hat, ist zur ErMung der Mizwo untauglich. Es giebt sogar Leute, welche zwar noch grüne, aber vollständig vertrocknete, mehrere Jahre

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