Jüdischer Volksbote
- Journal
- Jüdischer Volksbote
- Volume
- 1909
- Issue
- 7 (10.1909)
- Date
- 1909-10-01
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Uo. 7. Frankfurt a.' M./Tischri 5670 Oktober. 1909 (ötnj MM Vlstter fnrfarung der ZkißiZkn u. mikMsstlilhkn Wkl-kjsen dkk jüdischen ^snilbkollltzkl-llNZ. ilWM mm M121O Das Sukkosfest bringt uns drei nixv: .1210 nixa, 2^1^ nixv answ nixa. Am ersten Sukkostage liegt uns die Erfüllung aller drei Pflichten ob. Vom zweiten Tage Sukkos an fiel 2W nixa nach der Vorschrift der Thora ehemals fort. Sie war nach dem Wortlaut des Gesetzes auf den ersten Tag beschränkt und wird auf Grund der Anordnung unserer Weisen auch auf die anderen Tage des Sukkosfestes ausgedehnt. Mit Hoschano Rabbo hört 2W nixa und mit Schemini Azeres nix« N2w ans und für die letzten Tage des Festes verbleibt uns nur nnetp nixa, die Pflicht der Freude an dem Feste und mit dem Feste. Das Gottvertrauen, das die Festhütte und die Befriedigung, welche der Feststraub in unseren Händen weck!, sind mächtige symbolische Veranstaltungen die Freude erblühen zu lasten, welche unser Sukkosfest zu einer Freudenzeit, zu unnar jot gestaltet. Wenn diese Pflicht zur Freude uns aber auch ohne diese äußeren, anregenden Mittel geboten wird, wenn mit den Worten net? -j» n’vn nur die Freude, ohne fede äußere Anregung vorgeschrieben ist, so gilt diese Mahnung für diejenige Zeit des Festes^ in welcher wir bereits die Sukko verlassen und den Feststraub abgelegt haben, also mit jn bv pnsn 'b'b, mit dem Eintritt der letzten Tage des Festes. Diese drei Mizwos des Sukkosfestes sind in ihren großen, allgemeinen Umrissen meistens bekannt. Aber in ihren einzelnen Bestimmungen läßt die praktische Erfüllung bei vielen zu wünschen übrig.