Jüdischer Volksbote
- Journal
- Jüdischer Volksbote
- Volume
- 1909
- Issue
- 6 (8.1909)
- Date
- 1909-08-01
- Page
- Seite 92 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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zahlen, daß heilige Tage komnien werden, und daß es hieß, wachsam und vorbereitet zu sein. Tekijoh, die den rechten Weg weist, Teruoh, die zurückruft und abermals Tekijoh — das ist des Schaufors Lehre. — Die Töne riefen und klangen, die Herzen schlugen innig und freudig bewegt, und ein jeder wußte es, daß in wenigen Wochen der hohe heilige Rausch-Haschonoh aus Himmels Höhen in der Menschen Kreise niedersteigen würde. Und wieder zählte nian, bis er kam. —- Das, freundlicher Leser, sind meine Erinnerungen aus dem jüdischen Jahre, die ein kleines, weltentlegenes Dörfchen mir gegeben hat, sie werden mich durch mein Leben geleiten und mir Freude spenden — immerdar. — Wenn sie in all ihrer Schlichtheit imstande waren, auch in Deinem Herzen manche liebe Erinnerung zu wecken und wenn sie Dir vielleicht wie gute Freunde dünken, die zu Dir treten nnd Dir die Hände reichen — so würde ich mich innig freuen. Hermann Schwab. Cant« Sara an ihre Nichte Ruth. Liebe Ruth! In meinem vorigen Briefe versprach ich. Dir einige Winke und Aufklärungen über das „Setzen" am Schabbos zu geben. Damit Du aber die Sache gründlich verstehest und würdigst, muß ich Dir die Grundsätze auseinander setzen, auf denen sich unser Verfahren beim Setzen aufbaut. Also höre liebe Nichte. Zu den am Sabbat verbotenen Werkverrichtungen gehört 1) Feueranzünden, 2) Kochen, das heißt eine Speise ans dem Zustand des Rohseins in den des Gekochtseins überführen. Und nicht allein das vollständige Kochen, sondern schon die Förderung oder der Anfang des Kochens ist verboten. Also wenn ein Feuer im Ofen oder im Herde brennt, so darf ich nicht den Topf mit Wasser oder Speise darauf stellen; oder wenn der Topf bereits darauf steht^ darfst Du nichts in denselben hineinlegen oder gießen. Ferner gehört zum Begriffe des Kochens auch das Herumrühren in,der auf dem Herde oder Ofen stehenden Speise, oder das Auflegen eines Deckels auf den Topf, da ja hierdurch das Kochen und Dämpfen der Speise gefördert wird. Du kannst ferner aus dem Gesagten schließen, daß auch das Wärmen bereits gekochter Speisen „Kochen" ist. Darum dürfen wir am Schabbos nicht Waffer oder Speisen wärme». Weiter gehört in die Besprechung unserer Sache jener die ganzen Sabbat- Gesetze beherrschende Satz: die Werkverrichtungen, die mir verboten sind, darf ich auch durch einen Andersgläubigen, nicht vollziehen lassen. Also darfst Du deinem nichtjüdischen Dienstmädchen nicht befehlen, Licht oder Feuer anzuzünden oder zu löschen etc. Wir können darum auch nicht am Sabbat unsere Speisen wärmen laffen, Ja die Sache