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Jüdischer Volksbote · 1909-05-01 · 5 (5.1909) · p. Seite 74

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Journal
Jüdischer Volksbote
Volume
1909
Issue
5 (5.1909)
Date
1909-05-01
Page
Seite 74 (sequence 6)
Language
German
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74 der Wahrheit gegeben und damit ewiges Leben in unsere Mitte gepflanzt hat! Möge er unser Herz öffnen durch Seine Thora und in unser Herz die Liebe zu Ihm und die Furcht vor Ihm senken, um seinen Willen zu erfüllen und Ihm zu dienen mit ganzem Herzen, damit wir uns nicht umsonst abmühen und nicht für Wahngebilde unsere Kinder 'zeugen!" .Möge es Dein Wille sein. Gott unser Gott und Gott unserer Väter, daß wir Deine Gesetze hüten in dieser Zeitlichkeit und das Glück erlangen zu leben, zu schauen und zu besitzen das Gute und den Segen in den Jahren der mcffianischen Zeiten und für das Leben der künftigen Welt!" GefilliN. Tefillin (rub der Armband-Orden und die Kopfband-Krone, womit der König aller Könige, der Heilige gesegnet sei er, sein Volk ausgezeichnet hat. Sie sind eines der Zeichen des Bundes, der zwischen Gott und uns besteht, und woran der Jude als solcher erkannt wird. - Wer diese Tefillin- Auszeichnung nicht anlegt, hat sich über ein achtfach ausgesprochenes Gebot der Thora hinweggesetzt und zählt zu den Abtrünnigen Israels. Wer die Tefillin-Pflicht gewiffenhaft erfüllt, stellt sich wie durch keine andere Mizwo jeden Tag neu in den Dienst und daniit auch unter den Schutz und die Gnade Gottes und schürzt mit diesem uns von Gott selbst gereichten Bande z täglich einen neuen Knote», der uns von Tag zu Tag inniger und unauflöslicher mit Gott verbindet. Aber die beglückenden Folgen, welche sich an die Erfüllung dieser Mizwo knüpfen, haben zur unerläßlichen Voraussetzung, daß diese Pflicht mit der rechten Gesinnung und hingebender Gewiffenhaftigkeit genau nach den Bestimmungen des Gesetzgebers erfüllt wird. Deren fehlt es oft auch bei solchen, die täglich Tefillin anlegen. Es mögen deshalb von den gesetzlichen Bestimmungen für die Erfüllung der Tefillin-Pflicht hier in gedrängter Kürze besonders diejenigen folgen, die oft durch Unkenntnis und Gleichgiltigkeit nicht die rechte Beachtung finden. Wer Tefillin anlegt, die nicht ganz genau nach den Vorschriften der Thora hergestellt sind, wer sie nicht am rechten Ort und nicht zur rechten Zeit anlegt, hat die Mizwo nicht erfüllt. Wer die genaue Beobachtung auch der geringfügig scheinenden Einzelheiten für unwesentlich und gar ftir kleinlich hält, der vergißt, daß eine derartige Anschauung über Gottes Gesetze geringschätziger urteilte, als über die gewöhnlichsten menschlichen Anliegen, die »ns auf Schritt und Tritt im täglichen Verkehrsleben beschäftigen. Wenn an einer Hundertmarknote nur ein unscheinbares Wasserzeichen fehlt, so ist sie nicht nur wertlos, sondern derjenige, der sie für echt ausgiebt, hat sttafbar^gehandelt. Wenn

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