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Jüdischer Volksbote · 1909-04-01 · 4 (4.1909) · p. Seite 54

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Journal
Jüdischer Volksbote
Volume
1909
Issue
4 (4.1909)
Date
1909-04-01
Page
Seite 54 (sequence 4)
Language
German
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54 auf bcni Lande geradezu danach lechzen. Soweit das kalte, gedruckte Wort, das gesprochene warme zu ersetzen vermag, möge es liier geschehen, obwohl der dem „Volksboten" zur Verfügung stehende knappe Raum sich nur auf kurze Hinweise beschränken muß. Dabei erforderten die zweihauptsächlichsten Pflichten des Peßachsestes, das Verbot, Chomez zu besitzen und zu genießen und das Gebot Mazzo zu essen, heutzutage eine viel größere Vorbereitung und Belehrung, als in früheren Jahren. Die Verfälschung fast aller Nahrungsmittel und ihre Vermischung mit minderwertigen Gegenständen ist heute viel verbreiteter und raffinierter als in früherer Zeit. Daß die religiöse Gewissenhaftigkeit für Peßach auch .die- W jenigen Nahrungsmittel vom Genüsse ausschließt, die, ohne einen Zusatz von eigentlichem Chomez, nur nicht unter besonderer Aufsicht hergestellt sind, ist bekannt. Nun werden aber Nahrungsmittel gefälscht, von deren Fälschung die große Mehrzahl der Konsumenten gar keine Ahnung hat. Eines der unentbehrlichsten Genußmittel, der Kaffee, wird durch giftige Farben gefärbt, die ihm je nach Belieben das Aussehen von Java-, Ceylon-Kaffee u. dergl. geben. Dem Kaffee werden ferner, ebenso wie dem Pfeffer, harte, gefüllte Teigkügelchen beigemischt und dann vermahlen, so daß sich die einzelnen Bestandteile von den Käufern gar nicht mehr unterscheiden lassen. Bekannt sind die Panschungen, die mit dem Wein vorgenommen werden, alles Manipulationen, über die heute mehr als je eine eingehende Belehrung notwendig wäre. Auch das Käschern und Glühen von Geräten, bedürfte einer strengeren Kontrolle. In frommen Gemeinden geschah und geschieht diese Behandlung der Speisegeräte unter Aussicht dafür angestellter Vertrauenspersoneil. War diese Kontrolle schon in früheren Zeiten erforderlich, wo doch, besonders bei Frauen die A nötige Kenntnis allenthalben mit dem erforderlichen religiösen Ernst verbunden war, so bedarf es keines besonderen Beweises, wie ein Hinweis auf diese Pflicht heute dringend geboten ist. Es gibt doch viele wackere Frauen, die gern dieser Obliegenheit Nachkommen möchten, sie entsprechen ihr auch noch so gut, und so schlecht, als sie es eben vermögen, aber sie können den Anforderungen nicht genügen, weil ihnen die erforderliche Kenntnis abgeht. Zu der hier gebotenen praktischen und theoretischen Unterweisung möchte der „Volksbote" seine Kollegen,jeden»>i2'ik rrte, jebenSunbigen,durch sein Amt und sein Gewissen dazu Berufenen anregen und sich deshakb hier nur auf kurze Hinweise beschränken. Geradezu unglaublich ist die Unkenntnis hinsichtlich der Behandlung desjenigen Chomez, das nicht vor Peßach fortgeschafft iverden kann und für welches daher der Verkauf vorzusehen ist.

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