Jüdischer Volksbote
- Journal
- Jüdischer Volksbote
- Volume
- 1908
- Issue
- 1 (10.1908)
- Date
- 1908-10-01
- Page
- Seite 7 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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7 binden sind, sind ebenfalls von der Bedachung ausgeschlossen, ebenso Pflanzen mit schlechtem'Geruch. Die Decke muß so dicht sein, daß sie mehr Schatten als Licht bildet, aber dennoch Sterne durch das Laubdach gesehen werden können, und nicht so dicht, daß sie auch starken Regen nicht durchläßt. — Die Wände müssen eine Höhe von mindestens zehn Faustgrößen haben, der von ihnen eingeschlossene Raum 'muß mindestens 7 Faustgroßen im Quadrat betragen. Jeder Stoff, der die Haltbarkeit der Wände gegen gewöhnlichen Wind während des Festes sichert, ist bei den Wänden gestattet. Die Sukko soll womöglich vier Wände haben, nötigenfalls genügen auch drei, selbst wenn die eine der drei Wände nur die Breite einer Faust hat. Wer vor dem Feste keine Sukko aufftellen konnte, errichte sie noch an jChol-Hamoed. Alles für die Sukko Verwendete, selbst die Ausschmückung, ^besitzt, weil für die Mizwo bestimmt, einen geheiligten Charakter Und darf daher während des Festes für keinen andern Zweck verwendet werden. Das Material mit dem die Sukko überdacht wurde, darf auch nach dem Feste nicht in geringschätziger Weise behandelt werden. Der Aufenthalt in der Sukko muß ganz den Charakter unseres gewöhnlichen Wohnens haben Essen, Trinken, Unterhaltung, Schlafen, alles geschehe in der Sukko. Ein vorübergehender Genuß, der nicht den Charakter einer Mahlzeit hat, ist auch außerhalb der Sukko zwar gestattet, aber wer Mizwas Sukko so gewissenhaft erfüllt, daß er nicht einmal einen Trunk Wasser außerhalb der Sukko nimmt, verdient Lob und Anerkennung. Wem der Aufenthalt in der Sukko beschwerlich fällt, wie Kranken, Leidenden, und selbst Gesunden, die durch kalte, nasse Witterung von dem Aufenhalt in der Sukko empfindlich in ihrem Behagen gestört werden, alle diese sind von dem Wohnen in der Sukko befreit. Deshalb ist es in unfern Gegenden mit Rücksicht auf das kalte Klima üblich geworden, außerhalb der Sukko zu schlafe». Daher aber muß auch jede Sullo von vorn herein so hergestellt sein, daß der Aufenthalt darin nicht beschwerlich fällt. Nur an den ersten beiden Abenden ist es Pflicht, selbst wenn es regnet, ein Stück Brot, das mindestens die Größe einer Olive hat, in der Sukko zu essen. Reisende sind so lange sie auf dem Wege sind, von der Sukko befreit. Aber bei ihrer Ankunft sind sie zu Sukko verpflichtet, sobald es ihnen am Orte ihres Aufenthaltes möglich ist. Wer in der Sullo ißt, da wo er nicht dazu verpflichtet ist, hat nicht verdienstlich, sondern wie ein Unwissender gehandelt. * * Die vier Pflanzenarten, mit welchen wir die Lulow-Pflicht erfüllen, * sind: Lulow (Palmzweig), Myrthe, Bachweide, Esrog. Es empfiehlt sich dieselben nur nach der Anweisung eines gesetzeskundigen Fachmannes auszuwählen, da Mißbildungen, Verletzungen und Mängel verschiedener Art die Pflanzen für die Mizwo untauglich zu machen geeignet sind. Es kommt vielfach — besonders auf dem Lande — vor, daß Lnlow und Hadaffim benutzt werden, die schon mehrere Jahre alt und in Folge dessen