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Jüdische Monatshefte · 1921-01-01 · 3/4 (1921) · p. [Seite]

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Journal
Jüdische Monatshefte
Volume
8 (1921)
Issue
3/4 (1921)
Date
1921-01-01
Page
[Seite] (sequence 9)
Language
German
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2» Der Dep Hofenheiser führte an, d.tß es sich nach 11cm vorgelcsencn Anträge dts Dep. Trawniczek bloß um die Ausschließung des Oberrubbincrs und Dep. Hirsch aus der Abteilung für die Verbesserung der Zustande der Judenschaft, nicht aber um seine Entfernung aus dem Landtag handle. Der Präsident erwiderte, daß sich der Antrag auch auf § 8 der Wahlordnung beziehe, die Ausschließung vom Landtage aber nicht begehre. Ritter von Laminet verlangt genau zu wissen, was der Sinn des Antrags sei, indem er es sehr schmerzlich bedauern muß, daß eine solche Frage, wie die vorliegende, beim Landtage auch nur auftauchen könne. Nach seiner Ansicht sei die Freiheit schlecht verstanden, eine ganze, 34000 Seelen betragende Bevölkerungsklasse Mährens, die israelitische von dem Vertretungsrechte und von der durch die Constitution gewähr• leisteten Freiheit auszuschließen, da letztere einer Sonne gleichen soll, welche für alle strahlt. Der Dep. Trawniczek führte zur Begründung seines Antrages an, daß bei dem Berichte über die Prüfung der Legitimationsurkunde des Samson Hirsch seine Eigenschaft als Oberrabbiner nicht zur Sprache kam, daher auch jetzt die Wahlordnung gegen ihn geltend gemacht werden könne, worauf der Präsident erwiderte, daß diese Angabe unrichtig sei, indem nach Ausweis des deutschen und mährischen Vortrags, Z. 663, und des Landtagsprotocolls vom 16. Juni 1848 der Dep. Samson Hirsch ausdrücklich als Landesrabbiner angeführt wird. Se. D. Fürst Salm erklärte gleichfalls sein Bedauern, daß diese Frage zur Verhandlung gekommen sei, indem der Landtag bereits über die Zu• lassung des Dep. Hirsch einstimmig entschieden hat. Der Landtag möge daher den vorliegenden Antrag verwerfen, um so mehr, da es notwendig erscheint, gerade in dem Comitä, welches um die Verbesserung der mährischen Judenschaft Anträge zu stellen hat, Israeliten wenigstens als Experter beigezogen werden müßten, indem diese am besten anzugeben wissen werden, worin Ihre bisherigen Verhältnisse einer Veränderung unterzogen werden sollen. Graf Mittrowsky stimmte der Ansicht des Fürsten Salm mit dem Bemerken bei, daß er selbst, sowohl in dem Vortrage der 3. Sektion, als auch in dem vorgelesenen Sitzungsprotocolle vom 10. Juni I. J. die Be- Zeichnung des Dep. Hirsch als Landesrabbiner gehört habe. Zugleich fügte er bei, daß es sehr unbillig wäre, gerade jetzt, und hier, wo es sich um die Verbesserung ihrer Verhältnisse handelt, die Israeliten von der Verhandlung ausschließen zu wollen, ein Vorgang, der ganz dem gleichen würde, wenn bei der Robotfrage die Bauern als die Verpflichteten nicht beigezogen worden wä'en Dr. Götz schloß sich den Vorrednern an, und setzte bei, daß die«e Gründe die Stadt Nikolsburg zur Wahl eines Israeliten als Deputierten bewogen haben, und daß diese Wahl auf den Landesrabbiner fiel, da er besser als jeder Andere geeignet ist, die Zustände der Judenschaft darzustellen. Da der Dep Trawniczek auf seinem Anträge bestand, und hierbei bemerkte, daß die der Staatsbürgerrechtc nicht teilhaften JuJen mit den Bauern nicht verglichen werden können, wurde er, über Vcrlungen mehrerer Herren Landtagsmitglieder zur Ordnung gerufen

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