Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 8 (1921)
- Issue
- 3/4 (1921)
- Date
- 1921-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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28 Zigeuner ur.d JuJcn, die doch unmöglich eine gleiche Berichtigung der Sprache ansprechen und erhalten körnten‘, worauf .der Dep. Hirsch erwiderte, daß die Israeliten im bürgerlichen Geschäfts- und im öffentlichen Leben sich ihrer Sprache nicht bedienen, sondern die deutsche Sprache gebrauchen, die israelitische Sprache blos bei gottesdienstlichen Handlungen vorkomme, so daß obiges Bedenken gar nicht eintreten könne.* (S 218) Ein Antrag des Dep Hirsch, .zu untersuchen, ob es in der Tat der Fall sei, daß Häusler (im Gegensatz zu den Bauern) zu den Landtagswählen nicht zugelasscn worden sind*, wurde abgelehnt (S. 47). Bei der Beratung der Gemeindeverfassung und der R?chteder Gemeindemitglieder beantragt Dep. Hirsch, daß zu unterscheiden sei, wer zu den Lasten beitragen könne, und wer aus Unvermögenheit nicht vermöge. Seine dahingehenden Formulierungen wurden jedoch abgelehnt (S. •74<־). Bei der Frage, inwieweit Gemeindcverordnetc für die Beschlüsse haftbar seien, betont Dep. Hirsch, daß die Haftung für alle Folgen eines Beschlusses zu schwer und unmöglich sei. Der Natur der Sache nach könne man nur für die Gesetz- und Rechtmäßigkeit der Fassung eines Beschlusses haften. Dieser Ansicht und der damit beantragten Acnderung des Paragraphen wird einstimmig Folge gegeben (S- GI9). Auch bei Beratung der Frage, ob Gemeinden die Führung der GrundbUcher zustehe (S. 601), beteiligte sich Rabb Hirsch. Auch bei der Formulierung des Paragraphen, der von dem Recht einer Ortsgemeinde mit Rücksicht aut ihre eigentümlichen Verhältnisse sich selbst ein Gemeindestatut zu errichten, hand.lt, wird seiner Anregung Rechnung getragen (S. 607). Eine interessante Debatte lösteein Antrag wegen Aussc hl ie ßu n g Rabbiner Hirsche von der für Judenangelcgcnheiten gewählten Geschäftsabteilung aus. Wir lassen sie wörtlich folgen: Antrag des Dep. Jakob Trawniczek, mitgefertigt von den Dep. Schönhöfer, Buchburger, Budischowsky und Ernst, wegen Ausschließung des Oberrabbiners und Deputierten von N'ikolsburg Samson Hirsch, von der in Judenangelegcnh< iten gewählten Geschäftsabteilung, mit Bezug auf § 8 der Wahlordnung, nach welchem Samson Hirsch, als nicht im vollen Genüsse der österreichischen Staatsbürgerrechtc stehend, zu einem Mitgliede obiger Commission nicht wählbar sein soll. Der Präsident bemerkte hiebei, daß er vor allem die Landtagsver- Sammlung aufmerksam machen müsse, daß die Wahlurkunde des Oberrabbiners Hirsch von der 2. Sektion geprüft und ordnungsmäßig befunden, am 16. Juni I. J im Landtage vorgetragen, und, wie cs das vorgetesene und agnoscirtc Protokoll dieses Tages auswcisc, einstimmig angenommen wurde, daß ferner der Dep. Samson Hirsch von der 4. Sektion in das Comite wegen Verbesserung der Zustände der Judenschaft erwählt, und von der Abteilung selbst gegen diese Wahl kein Anstand erhoben wurde, Indem letztere bloß von dem Dep. Trawnic/ck und einigen Mitgliedern gemacht werden will, hierauf stellte der Präsident mit Bezug auf diese aktenmäßige Information die Fruge, ob sich der Landtag überhaupt mit dem vorliegenden Antrag befassen, oder ob er ihn verwerfen wolle.