Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 7 (1920)
- Issue
- 7/8 (1920)
- Date
- 1920-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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/um llnrolh I l.irisehonmi 1 I eil 1יו 1.<ו weiteres behaupten, dab .die Sache klar sei", dab in Wahrheit das Verbot, das Holz der Sukka zu benutzen, nur rabbinifch sei, zumal die :,:־א״,־ (vgl. ־ ן zur Stelle) die Meinung von Tos. teilen und r־ s־r "ט־־ א ausdrücklich die Entfcheidung codifiziert, dab das Holz der *אב,־ ד* ■—.■־־ ::•:־ sei! Wir wären um Aufklärung sehr dankbar. 2. Wir gestatten uns einige Bemerkungen zu Kap. Ift א,; א־נ טי־ דעצד־• p Uns war bis jetzt geläufig : 1. Im fchriftlichen Gesetz ist auch die mündliche Überlieferung niedergelegt. 2. Auf Grund der überlieferten finaitifchen Deutungsregeln kann die mündliche Überlieferung aus dem fchriftlichen Gesetz herausgelesen werden. 3. Eine ~ל,־־ •ט; (Wortanalogie), die zur Übertragung der an einer Stelle gelehrten Bestimmung auch für die anderen, an der das gleiche Wort vorkommt, dient, mub überliefert sein, d. h. es mub durch Überlieferpng das Recht zustehen, diese zwei Gesetzesstellen auf Grund des gleichen Wortlauts zur Ergänzung vergleichen zu dürfen. 4. Nach Rafchi (Pessachim 66) :דעצד־ א־־יא א v א־ן א־נ ל• נ ־;״־ ־נאד ד־ע־;; mub eine ־ט : ihre Berechtigung auf Überlieferung, die, wenn fie echt ist, bis auf Sinai zurückgeht, stützen. Denn, wie Rafchi meint, ־־*דא דן־א '1ד־־ידא אל־־רא א־.א wer gibt sonst die Gewähr, dab diesen Worten vom göttlichen Gesetzgeber diese Aufgabe zuerteilt worden ist! Halevy bestreitet, dab die Überlieferung der ־": bis Ruf Sinai zurückgehen müsse. Vielmehr sei ״־: (Wortanalogie) eine Deutungsregel, zu deren Anwendung die finaitifche Überlieferung dem Sanhedrin die Berechtigung gegeben habe und die dazu diene, W'.'trc (In s•• ml! in» א "׳נ~.א s״ »■'ir! es!•m len hl׳ ■s. n!u h/u'u risen «!.׳iss ni! ht nur du■ M! stm iiiuu^ '״צ*;*;־ ■־ sondern ,111׳ h die Memunir v״n •;ב ׳• <t1׳ss;׳;־ •";•־־■ "”־ב *־; in dies! m Vors ihre \nlchmmt; linde, einerseits dun h dl! I 1׳ n 1״ lieliiini; Von •־*> .ihderei seits dlireli dir V! rl>md1111|>!11״ rג ~״־“ w" ,I'׳* m .dmliibrn I illen /u sa1׳*n |)lleKt ״•;ך ־,ייי ry':'2\