Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 7 (1920)
- Issue
- 7/8 (1920)
- Date
- 1920-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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In. K.iM'in׳ r lins, h 1 •״ ־m׳l •Inmit! I\rl1^1׳.ns^1 s! Ilsrh.ill /u lurtli Bekenntnitle dir Berechtigung zucrkrnnrn wollen, dir dem allrn, von den Vätrrn rrrrhtrn )udrntum Treugebliebenen zur Hörigkeit an ihre nrur Richtung zu nötigen. Was nun aber ferner den forzieibp Fall der Einführung einer Orgel in den tynagogalen Gottesdientt betrifft, fo ift deren Unzulätfigkeit nach den Religionsvorfchritten des orthodoxen jüdifchen Bekenntnifles allgemein unerkannt, bereits vor 54 Jahren haben die damals probten rabbinifchen Aut»)ritäten Europas bei dem erften Verfuch, die Orgel in die Synagoge einzuführen, einttimmig deren religiöfe Gefetzwidrigkeit erklärt. Siehe die vom Hamburger Rabbinut im Jahre 5579 A. M. (IM9 der gewöhnlichen Zeitrechnung) verunltaltete rabbinifcbe Recht gutachtentammlung Eie dibre habbrith, in welcher diele Frage aus den religionsgetetzlichen (Quellen erfchöpfend behandelt itt. Ich befchränke mich daher zur beunlwortung Ihrer tpeziellen Anfragen nur auf folgende Bemerkungen : Das י Spielen irgend eines mulikalilcheo Inftrumentes um Sabbat oder Fefttag ift kraft einer ausdrücklichen rabbinifchen Verordnung verboten und fteht denjenigen, die Inftrumenfalmulik beim Gottesdienft an Sabbat- und Felltagen dur<h einen Sichtiuden des angeblichen gottesdienftlichen Mi/.wc)Zweckes halber erlauben wollten die Alternative entgegen : Entweder itt Inttrumentalmulik etwas für den liturgifchen Zweck Gleichgiltiges, dann itt tie als Ausübung einer rubbinilch untertagten Handlung lelbtt durch «•inen Nichtjuden verboten. Oder die Inltrumentalmelodie bildet einen welentlichrn bellandteil der liturgildien Mizwahandlung, dann wäre es begriffswidrig, (ie durch einen andern als durch einen Juden ausführen zu lallen, und wäre lie ebento unter allen Umftänden verboten. Inttrumentalmulik bei dem lynagogalen Gottesdienft an Sabbat- und Feiertagen wäre daher eine öffentliche Entweihung eben des heiliggeweihten Tages, detten Weihe gottesdienttlidi begangen werden toll. Das Spielen einer Orgel beim Gottesdientt der Synagoge wäre aber noch auberdem lowohl am Wochentag als an Sabbat- und Fetttngen die Übertretung des ausdrücklichen motaifdien Verbotes, das uns die Nachahmung eines jeden fpecifilch nichtjüdilchen Kultus-Gebrauches unterlagt. Nun tragt aber die Orgel