Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 7 (1920)
- Issue
- 7/8 (1920)
- Date
- 1920-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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K.ilil'iin r llirsi h ■j11 ׳n׳l •11• ״r<h. K! I1^1״ns^1 s! I|m heilt 711 I uttli I יי־ nicht nur anderen, sondern Ihren religiösen Überzeugungen ronträr entgegengesetzten Prinzipien huldigt, ja, die blohe Nötigung, einen beitrag zu religiösen Institutionen zu leisten, die unserer religiösen Überzeugung gegensäizlich gegenüberstehen, ist ein hurter Gewissenszwang. Und würde selbst - was ja nicht der Fall• ist - die dortige Gemeinde neben ihren religionswidrigen neologen Anstalten Ihnen auch die Ihnen notwendigsten Institutionen auf orthodoxer balis bieten, gleichwohl widerspräche die Hörigkeit zu einem Gemeinwesen, das paritätifch einander diametral entgegengesetzte Institutionen pflegt, aufs tiefste einer jeden aufrichtigen religiösen Gewissenhaftigkeit. Wie aber die Sachen dort liegen, gibt es für Sie und Ihre Kinder keine andere Kettung Ihrer religiöfen Zukunft als eine felbftändige Conftituierung auf der bafis Ihrer religiöfen Überzeugung. Die Pflege religiöfer Inftitutionen wird in allererftcr Linie durch die Grundfätze bedingt, denen die Männer huldigen. deren Händen He anvertraut lind. Unter einem der Neologie huldigenden Gemeindevorftand und einem der Neologie huldigenden Rabbiner kann kein orthodox-religiöfes Leben aufblühen. Die begründung einer orthodoxen Religionsgefellfchaft ift daher für Sie eine gebieterifche Notwendigkeit. Ich zweifle auch keineswegs, dah Ihnen, foweit notwendig, zu einer folchen Conftituierung die Genehmigung Ihrer (taatlichen brhörde erteilt werden wird. Die Pflege des religiöfen Momentes im Allgemeinen, das keiner erleuchteten Regierung gleichgültig ift, kann ja nur dadurch gewinnen, wenn es von in religiöfer Überzeugung aufrichtig übereinftimmenden Gemeinfchaften getragen wird, und kann ja nur durch fplche Scheidung innerlich lieh ausfchliebender Gegenfatze der communale Friede wieder hergeftellt werden. Am allerwenigften wird ober Ihre erleuchtete Regierung durch Nötigung Ihrer Zufammenhörigkeit einen fchweren Gewilienszwang üben wollen. Und Io gewih Sie weit davon entfernt fein werden, von Ihrer Regierung eine Entfcheidung zu erwarten, auf welcher Seite das Recht der jüdifchen Wahrheit lei, (o wird chelelbe lieh doch gewih nicht der Erkenntnis verfchliehen, dah das bekenntnis Ihres Genolfen das ältere, das altjüdifche Rekenntnis lei und wird licherlich nicht dem vom Vorltand und Rabbiner vertretenen neuen