Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 7 (1920)
- Issue
- 7/8 (1920)
- Date
- 1920-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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111111 •11« 01(11. K1l1^1..11s^csr)ls(h,ilt /u t-urih. ’צי ־ 4 t<;1l1lnn> r llirsili•■! der Religion, zu welcher Pich Vorstand und Rabbiner bekennt, ist ja eine weit tiefere prinzipielle Kluft als zwifchen irgend welcher der verschiedenen Konfeffionen innerhalb der christlichen Kirche. Bekenntnis zu der ewigen Unverbrüchlichkeit des auf Bibel und Tradition beruhenden jüdifchen Religionsgesetzes und Bekenntnis zur Antiquirung und Abrogirung desselben nach jeweiligem subjektivem Belieben find zwei Gegensätze, die wie Ja und Nein fleh ewig ausfchliehen und zwifchen welcher es keine Gemeinsamkeit der Überzeugung gibt. Man kann die Bekenner solcher gegensätzlichen Überzeugungen wohl zwingen, ihre Steuerkreuzer in eine und dieselbe Kasse zu zahlen, aber vor Gott, dem Gotte der Wahrheit, und auch vor dem Forum eines jeden redlichen menfehliehen Urteils find diejenigen, die den Boden des väterlichen Religionsgesetzes verlassen haben, und diejenigen die mit treuer Standhaftigkeit auf ihm verharren, längst keine religiöse Gemeindeeinheit mehr. Es hat Pichl dieses ja auch Ihnen bereits faktifch erwiesen. An dem Gemeindegottesdienst können Sie bereits keinen Teil nehmen, eine eigene Religionsfchule haben Sie Pich gründen müssen, ein eigenes Frauenbad haben Sie fich gründen müssen, von Gemeinde und Rabbiner aus wäre die Schechito dem unverantwortlichen Ungefähr überlassen. Ein Gemeinwesen aber, das Ihnen weder Kultus, noch Schule, noch in dem religiösen Gewissen entsprechender Weise die anderen von einer jeden jüdifchen Gemeinde zu unterhaltenden Institutionen für die Erfüllung Ihrer religiösen Obliegenheiten bietet, i s t Ihre Religionsgemeinde nicht mehr, und hat lieh bereits auher aller religiösen Gemeinfchaft mit Ihnen gesetzt. Diesen aber bereits innerlich und in wesenhuftester Tatsächlichkeit vollzogenen Bruch nun auch durch Begründung einer eigenen Religionsgesellfchaft auf der Balis des orthodox-jüdifchen Gesetzes zum Ausdruck zu bringen, ist aber eben so sehr eine unabweisliche Forderung des religiösen Gewissens, als es die einzige Sicherstellung treuer und gedeihlicher Entwicklung Ihres religiösen Lebens für Ihre und Ihrer Kinder Zukunft zu gewähren vermag. , Die religiöse Gewissenhaftigkeit verbietet es, lieh durch äuhere Hörigkeit zu einem religiösen Gemeinwesen zu bekennen, dah