Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 7 (1920)
- Issue
- 1/2 (1920)
- Date
- 1920-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Von (Irr Frankfurter Jeschiwah. ג 4« nicht zu hindern vermocht, daß die Krankfurier Jeschiwah dennoch ins Lehen trat und in all den Jahren ihres Bestehens eine segensreiche Wirksamkeit entfaltete. Ihr einen noch urinieren und sich immer weiter mehrenden Kreis von Anhängern zu gewinnen, ist ihr und aller Freunde echter Thora• Wissenschaft lebhafter Wunsch. Die Erfüllung dieses Wunsches möchte die folgende Darlegung der («rundsülze fördern, die für das innere Leben der Jeschiwah maßgebend sind. Es liietle die Bedeutung des Lehenswerkes der heimgegangenen Altmeister des gesetzestreuen Judentums in Deutschland schmälern, wollte man in Abrede stellen, daß seit dem Aultreten Rabbiner Samson Raphael Kirschs *זציי und seiner (Jenossen neben der praktischen Erfüllung des Judentum•• auch das Streben nach theoretischer Erkenntnis desselben erheblich zugenommen hat. Man braucht nur einen Blick auf die bezüglichen Anzeigen der jüdischen Wochenblätter zu werfen? um aus den mannigfachen belebrenden Veranstaltungen, die daselbst Woche für Woche angekündigt werden, die trostreiche (Jewißheit zu gewinnen, «lall an Bestrebungen, für Thorakenntnis Interesse zu erwecken und auch an Willensäußerungen des Publikums, sich Jfüi dieses Interesse erwecken zu lassen, gottlob kein Mangel ist. Soll aber wieder eine (Jeneration von wirklichen .1ודד• תורד? erstehen, dann ist für den Bestand von Anstalten zu sorgen, die schon durch die ganze Art ihres inneren Betriebs die Tatsache vergegenwärtigen, daß die Thora nicht eine Wissenschaft ist, die so nebenher erworben werden kann, sondern ihren קיום, ihren die Zeiten überdauernden Bestand nur .־vSy עצמו rewr ב:זי nur durch selbstlose Hingabe, nur durch Opfer an Geld und Zeit und Lebenskraft verbürgt erachtet. Nicht als ob ein ."״‘T. בן, nur als solcher zu gelten, von einer Lehranstalt hierzu erst amtlich abgcslempelt werden müßte. Ein«* zum Lehren amtlich autorisierte Befugnis existierte auch in früheren Zeiten nicht. Jeder ״(Jelehrte* ob angestellt oder nicht, erkannte den l’nterrieht, die Mitteilung seine-, Wissens, als erste Pflicht, und da die Wissenschaft