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Jüdische Monatshefte · 1919-01-01 · 9/10 (1919) · p. [Seite]

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Journal
Jüdische Monatshefte
Volume
6 (1919)
Issue
9/10 (1919)
Date
1919-01-01
Page
[Seite] (sequence 17)
Language
German
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Trennung von Kirche und Staat. 3N sprungs. ein göttliches (iehibie mit göttlichem Auftrag und göttliehen Zielen, dann ist es lächerlich zu sagen, dass die Aufgalien des Staates im Hau von Strasseu, Kiseuhahuen usw,. in der ganzen kuiiferhunten \ ielgesehiiftigkeit sieh ersi' ' ‘ , welche die Fürsorge tür~das materielle Wohlcrgeheu, lür die leildiehc Wohlfahrt der Staatsbürger uismacht, dann ist ilie erste und oberste Aufgabe des Staates. dafür zu sorgen, dass der (iottesgedunke die Hiebtschnür des ges unten bürgerlichen Lebens sei, dass im allgemeinen Hewusst.sein die Religion die ihr gebührende eeutrale Stellung erhalte. Dem jüdischen Staatsideal ist mit einem Schutz der Kirche durch den Staat wenig gedient. Der Schützende stellt selbst bei stärkstem >cliutz dem zu Schützenden immer noch als ein ihm übergeordneter Machtiaktor gegenüber; das gerade soll itu Sinne des jüdischen Staatsgedankens vermieden werden. Nicht hlos verbunden sind liier Kirche und Staat, sie tiiessen in eins zu• sainiiieii. ad .'I .Wir möchten den paradoxen Ausspruch wagen; das .liidentnm ist deshalb keine Kirche, weil es nichts anderes als Kirche ist. w• d in ihm die Kirche dem Staate nicht als ein ge- '■״ndertes (;dulde gege11iib״rtriM, weil ein ideeller (iegeusatz /wischen Staat und Kirche hier ebensowenig vorhanden ist, wie ein ideeller (icgensalz zwischen tilauben und Wissen, weil hier das (iottesges, 1z mit der Autorität eines wirklich untchlharen absolutcn Herrschers über Alles und .leden ausgestattet ist. In der göttlichen Weitordnung, die das .Indentum verkündet, sind Kolli- -innen von S• lat und Kirche nicht möglich, weil in einer von einem Hott beherrschten Welt nur einheitliche («ewaltcn mit einliciiliclicn MachtansprücliHi denkbar sind. Zwiespältig und kollidielend werden die Maehtanspriiehe erst dann, wenn die luetischlieben Angelegenheiten in religiöse und profane getrennt werden. Dann gieht eeine bnrgerli! lie und eine religiöse Klieseliliessimg. bürgerliche und icligiöse Feiertage, eine Vielgötterei des Lebens ds Folge der Zwiespältigkeit des Denkens Dann liegen sieh Kirche und Staat in den Haaren. Ins irgend ein kluges Kompromiss für eine kurz׳• Weile erträgliche Verhältnisse schalft, die aber in 5

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