Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 6 (1919)
- Issue
- 7/8 (1919)
- Date
- 1919-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 36)
- Language
- German
- Belongs to
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IAO Religionslose Ethik '1׳!»oriilit, cn ist'aber ganz irrig, anzunehmen, dass der Wille sich »nr dann sittlich betätigen könne, wenn er sich seihst Gesetz sei. Der Wille nämlich gibt sich nicht seihst (Jesetze, sondern empfangt sie von der praktischen Vernunft. Um ihn gleichwohl als seihst* gesetzgehend (entstellen zu können, behauptet Kant, dass der Wille nichts anderes sei als die praktische Vernunft, mithin Gesetzgeber und Gesetzuntertan. ') Wo ist aber der Vernunftwille zu finden, der verpflichtende Kraft hat. Den göttlichen Willen lehnt Kant ah. Die menschlichen Kinzehvillen kann er ebenfalls nicht meinen, da er doch gerade für diese ein allgemeingültiges Gesetz sucht, dem sie alle gehorchen sullen. Ist ein jeder sich seihst sittlicher Gesetzgeber, so gibt es für niemand ein Sittengesetz. Wer nämlich sich durch den eigenen Willen verpflichtet, tut es entweder freiwillig oder notwendig. Wenn freiwillig, so kann er jede Minute einen an deren Willen haben, wenn notwendig, dann muss wieder jemand da sein, der die Notwendigkeit geschaffen hat, und der Wille h ört auf, autonom zu sein Ks bleibt also kein anderer Ausweg übrig, als den allgemeinen Menschheitswillen oder die (Jattungsvernunlt zum Gesetzgeber zu erheben. Dieser Wille hat aber ausserhalb der Gedankenwelt kein Dasein. Die Wirklichkeit kennt keinen anderen Willen als den persönlichen, den Willen Gottes und den der geschaffenen Persönlichkeit. Der allgemeine Menschheitswille hat wirkliches Sein nur im Kinzelwillcn. Dieser soll sich demnach zur Höhe der Allmenschheit emporschwingen und sich von diesem erhabenen Piedcstal aus im Namen der ganzen Menschheit Gesetze geben, sich den ,.Kategorischen Imperativ der autonomen Vernunft‘‘ ins Ohr rufen In ihm würde er eiuen Willen über sich vernehmen, gegen den die Selbstgesetz.gebung protestieren müsste. Schon an diesen! Einspruch scheitert die Kantische Begründung des Sittlichen Kant selbst bekennt: ״Die Frage also wie ein Kategorischer Imperativ möglich sei. kann zwar so weit beantwortet werden, als man dis Voraussetzung angeben kann, unter der er allein möglich ist. nämlich die Idee der Freiheit; aber wie diese Voraussetzung selbst möglich Kant. tiniiidleKiuiK zur Mstapliysik der Sittsn. Ilarteimteiuiohe A!1«(C*b»* S. 3:t , ,