Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 6 (1919)
- Issue
- 5/6 (1919)
- Date
- 1919-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 26)
- Language
- German
- Belongs to
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122 Zur Geschichte der Thoravsrlesung. Zur Geschichte der Thoravorlesung. Auch da*!.einen hat wie alles itu Judentum seine < ieseliichte. Wenn Mauscheh Kabbcuu heute zum Leben erwaebte und einer Thoravorlesung anwobnte, daun wäre er wohl einerseits erfreut angesichts der Tatsache, dass eine Hinrichtung, deren L'rbeber er ist, durch all die Jahrtausende sich erhalten hat und die v<>u ihm beabsichtigte Wirkung ungeschmälert ausiibt bis auf den heutigen > Tag, andererseits würde er aber doch in manchen Kiuzelbeiten der praktischen Haudhabuug des Leinens den Niederschlag einer Entwicklung erkennen, vor der auch die Orthodoxie — mag der Liberalismus darüber jubeln so höhnisch wie er .will — niemals die Augen verschlossen hat. I)e11n gerade die Orthodoxie kann mit grösserem Fug von einer Entwicklung des Judentums reden als der Liberalismus, weil sie die Macht und das Hecht der Habbinen, durch allerhand Verordnungen, Auslührungsbcstimmungeu^ ja selbst Eingriffe in den fest umrissenen Bestand des göttlichen Tborawortes die Lehre nur umso tiefer und fester im Leben zu verankern, anerkennt, während der Liberalismus den Begriff der Autorität durch den des zufälligeu Bedürfnisses, die Tendenz der Verankerung der Lehre im Leben durch die der Aussöhnung der Lehre mit den! Leben verdrängt. Nur die Orthodoxie dar! sagen, dass sich das Judentum entwickelt. Der Liberalismus lässt das Judeutum nicht sich selbst entwickeln. Er stellt sich über das Judeutum und wickelt so laug am Judentum herum, bis es völlig ausgewickelt ist. Diese Respektlosigkeit vor der Tradition und ihren Trägern gilt es vor allem abzulegen, wenn man die (ieseliichte der Thora- Vorlesung richtig würdiget! will. Wenn Esra auch für den Nachmittag des Sabbalhs eine Thoravorlcsung eingerichtet hat, so ist deshalb ein heutiger Kabhiuer keineswegs befugt, willkürlich sein Beispiel nachzuahmen und eine selbständige Anordnung des Leinen« zu treffen, die im Keligionsgesetz nicht begründet ist. Wir haben kein Keligionsgesetz zu schaffen, wir habenda« vorliegende, lertig abgeschlossene zu^ertullen Nur insofern als dieses Kcligionsge •ctz auch m Gegenwart und Zukunft der Massstab 1«t. au u eiche tu