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Jüdische Monatshefte · 1919-01-01 · 3/4 (1919) · p. [Seite]

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Journal
Jüdische Monatshefte
Volume
6 (1919)
Issue
3/4 (1919)
Date
1919-01-01
Page
[Seite] (sequence 36)
Language
German
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rt-l Cher tlt-n Stand des religiösen Lebens in der Berliner jüd Gemeinde. Aueli die grossen Aufwendungen für die Boliginnsschiilen könnten uns dann erspart werden, da der Religionsunterricht den wesentliebsten Bestandteil des allgem. Volksschnlnnterriehtes bildet, dessen Kosten von den Schnliinterhaltuiigspflichtigen getragen werden müssen. Her Vorstand, der dies nielit tut. gibt eben jüd. Keelite preis n.!lies aul einem Gebiete, das alle andern Bekenntnisse als das allerwichtigste betraehten 11. demgemäss verfechten. Sind doch die Parteien des Landtage* eben dabei,!len Fortbestand der konfessinnellen Vnlksseliule sogar in «ler Staatsvorfassung 7.11 verankern. Wenn der Verstand seine . ׳ Meinung als das oberste Gesetz tür die .luden seiner Verwaltung ansielit. so könnte er mit gleichem Rechte für den Fall, dass er Gegner aller staatssozialistischen Bestrebungen ist. anordnen, dass wir von der durch die Staatsorgane \ orgeiiommenen Kationierung der Nahrungsmittel, ins• besondere der Ost!׳rhrntc aiis/.usehliesseu sind. (•der. falls er Gegner von StuatMiionopolcn ist, könnte er bei einem etwa bevorstehenden Gctreidemonopol mit gleichem Beeilte uns das tägliche Brot vorenthalten. Statt des Brotes könnten wir in einem solchen Falle uns alsdann wenigstens au die karfoUeln halten. Sollen wir etwa in den Kartolleln auch Krsat/. für die jüdische Schule suchen. welche der Vorstand in Aullehniing gegen da• bestehende Gesetz uns vorenthält? Die jüdische Schule ist doch nicht etwa eine Schule, in welcher Ucchuen, Schreiben, Lesen u. alle sonstigen sehöiien Sachen nicht in dem gleichen Mass«• gelehrt würden wie in den andern Schulen auch. Ihc jüdische Schule ist aber darüber hinaus noch eine Anstalt, in welcher die gesummte Lrziehung nach den Grundsätzen des .)udcntiim* gehandhabt wird, das ,luden tum als der gute Geist gleichsam über allem, was gelehrt und untei'iiomuieu wird, schwebt. Diesem heilsamen Fänflussc entzieht der Vorstand geflissentlich in bewusster Auflehnung gegen das Gesetz unsere .lugend, AU Krsat/ wird da für iiusern Kindern der Umgang mit einer .lugend dargebolen, deren Kriminalität gerade in unsern t Tagen unheimliche Dimensionen auuimmt. Die |iidU< In׳ Haus■!ןn^l Familienordnung bildet das oberste Gesetz, n.oh web'liem die Anordnung des Lehrplänein der jiid. Schule sich zu richten hat. In der chrisiljchcn Schule feiert mau Weil! 5111

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