Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 5 (1918)
- Issue
- 7/8 (1918)
- Date
- 1918-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 46)
- Language
- German
- Belongs to
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22h Di•• Revision de» bayerischen Judenedikts. Die Revision des bayerischen , Judenedikts'1. Die Vereinigung /.um Schutz*• gegen die üefabren der ttevisionsbestiebungen hat v!»r kar/.cm folgende Resolution veröffentlicht: ״Die Vereinigung zum Schutz«• gegen die (ielahren tler Ruvisionshestrehungen liält nach wie vor mit Knsrhiedenheit daran feat, dass die augestrebte Revision der gesetzlichen Rcstimmuugen über «lie jüdischen Verhältnisse in Ravern eine schwere («efahr für das bayerische Judentum und die israelitischen Kultusgemein• den in Rayern bedeutet: Wir lehnen die Revision aus folgenden (irümicn ah: I. Kin neues (iesetz würde «lie Struktur des rezipierten Judentums in 1l«*r überlieferten Form durchbrechen, einen hedenklieben Kingriff in die innerkirchli«־lu*11 Verhältnisse einer anerkannten Religinnsgesellschaft bedeuten und zugleich den Restand zahlreicher Knltusgemeinden auf das schwerste ersehiitteru. '2. Kine Kinanzorgaiiisation ׳Zcntralkaesa) setzt die Kinbeit des Judentums voraus und steht daruiu im Widt׳rs|)ruch mit der andererseits verlangten Trcnntingsuioglichkeit. Sie würde «li«• Mittelgenieiuden belasten, ohne die Autroehtorhaltiing der leistungsschwachen Klcingcmeinden tatsächlich verbürgen zu können. Kine Finanz.organisation birgt fern«■/ erfahrungsgemäss den Keim einer religiösen Oberbehürde in sich, welch*• di*• von allen Seiten gewünschte Selbständigkeit ׳ der Kultusgcinciuden und die Rewegungs- Ireiheit der Minoritäten beilndit. .S Der Not der Landgemeinden und Kultusbeamten abzuhelfeu, soll und kann ••in Weg gefunden werden, ohne durch eine Finanzorganisation /.*•ntralkassa die religiösen Interessen und die Selbständigkeit der Knltusgemeinden zu gefährden. 4 Die vorstehenden Redenken sprechen auch gegen die Schaffung eiues Notgesetzes. Diese Kntschliessuni: soll der Kgl. Staatsregierung unterbreitot werden ‘ , Vgl Jnhrg. I, 4—7.