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Jüdische Monatshefte · 1918-01-01 · 7/8 (1918) · p. [Seite]

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Journal
Jüdische Monatshefte
Volume
5 (1918)
Issue
7/8 (1918)
Date
1918-01-01
Page
[Seite] (sequence 45)
Language
German
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39. Wenn Kmer den Andern unrechtmässig in den Hann tut und dieser Andere sagt /.u ihm אדרבא. d. 11. er wirft den Bann auf ihn selbst zurück <״im Gegeuteil", du Hollst gebannt seiu!), dann wird dieses Zurückwerfon des Banne« rechtekräftig, wenn der Zurückwerfende ein Mann von Bedeutung, wenn aurli nicht so gross ist wie der, den! er den Hann zurüekwirlt, oder wenn er ein Unbckannter ist, sodass nicht ausgeschlossen ist, dass er am Ktule den, de■ er den Hann zurüekwirft, an Grosse überragt; jedoch ein Thora-Unkundiger kann eineu Thora-Kundigen den Hann nicht zurückwerfen, auch wenn dieser unreclitimissig ist. Hin Schüler kann zu seinem Lehrer nur dann אדיגא sagen, wenn ihm diese• vorn Besdin erlaubt wurde Das Zurückwerfen des Banne• ist ferner nur dann rechtskräftig, wenn der Bann nicht in der Form einer Aneifenmg oder Mahnung ausgesprochen wuide : Sagt einer zum andern unrechtmässig : tue dies nicht hei Strafe des Banne•! und der andere wirft ihm diesen unrechtniässigen Uanu zurück, dann ist weder das Aussprechen noch das Zurück werten de• Ban nt s rechtswirksam, weil er eben von vornherein in einer Form ausgesprechen wurde, die seine Unhedingthcit beeinträchtigt und darum seine Verbindlichkeit schwächt. Kechtsu 11 wirksam ist das Zurückwerteen des Bannes auch dann, wenn ein Bösewicht zu eiaem Thomgelehrteii, der ihn wegen Beleidigung in den Baun getan! אדרבא sagt; in einem solchen Falle muss nach einer Kutscheidiuig des *•א־" öffentlich bekannt gegeben werden, dass der Bösewicht 30 Tage lang als im Bann hetiiidlich zu betrachten und naeh Ahlaut dieser Zeit verpflichtet 1-t, den von ihm Gesehmähton öffeatlieh um Verzeihung zu bitten. Wegeu Beleidigung ist ein Thoragelehrter auch berechtig(, seinen älteren Bruder in den Baun zu tun, denn ist auch im allgemeinen der jüngere Binder verpflicht•!, dem älteren eine der l'.lternehrc ähnliche Khre zu weisen (את לדבור, אחיך •:;דד'!, SO verliert d!«־h der alten■ diesen Anspruch auf Khrung, wenn er durch eine Beleidigung seine*■ jüngere■ Brudsra. der ein Thoraweiser ist. die Kliie der Thora selbst verletzt. ’ K B Fortsetzung hdgt.)

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