Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 5 (1918)
- Issue
- 7/8 (1918)
- Date
- 1918-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 38)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Bann. •21K Gesamtheit Inra«*ls umschliesst. liegt auch der Vorschrift zugrunde, da»s der zunächst Iür die Heimatstadt geltende Hann auch für eine andere Stadl «crbindlicli ist, das» der ’*,מנודה?4ע auch als מנודה לעי־ אד!דד. angesehen werden muss, selbst wenn diese andere Stadt an Weisheit and Zahl die der Heimat überragt. Die Pflicht der (icmcinl iirg.»chnft wird liier ausserdem durch die Autorität der zuständigen lleiinalhehörde verstärkt. Daher gilt wohl der מנודה לעידו als מנ־דד, לע— אהיה. nicht aber umgekehrt מנודה לעיר לאחרת als מנודה לעידו• Diese K!11sel1ränknng fällt foit. wenn der Hanu nicht aus lokal beschränkten (iiiiuden. sondern zum Schutze religiöser Genieiiischaftsptlichten (במיל• דיעד־א) verhängt werden musste, da muss der Hann von der jüdischen Gesamtheit beachtet werden, um) der .מנידה לעי־ אחריי gilt als אל—j•• מנודה לכל. Haben die Bewohner einer Stadt einen Hann ausgesprochen über jeden, der in ihre Stadt zu wohnen kommt, dann unterliegt der Zuziehende diesem Bann nur dann, wenn in der Stadt sein;ד ist, dessen Baun er sieh uuterwerfen muss; wohl aber sind die Stadtbewohner belügt, sich selbst jeden Handelsverkehr mit dem Zuziehenden zu versagen und Jeden, der dieses Verbot Übertritt, in den Bann zu tun. 24. Wenn ein ניע־א. Fürst, zur Wahrung »einer Klire einen Bann ausspricht. dann ist dieser für ganz Israel verbindlich; aber nicht umgekehrt: ein מנודה לכל •יע־אל ist noch nicht מנוד•־ '‘ניכי־א. 2f). Wer eine Getneindevemrdniing Übertritt, deren Nichtachtung im Sinne des Gemeiudehcschlusses Bann nach sieh sieht, verfällt nicht stillschweigend, automatisch diesem Bann, vielmehr hat sich der Bram 11 hcruusgebildct, dass auch in diesem Falle der Bann aus driicklich verhängt und ■itVentlich bekanntgegeben werden muss. .<־>2 Wo .me Verordnung, die Huhbcnu Gei-chom, .das Lieht dei D1.1»pnm*. bei •»träte d< ■» Banne.» erlies», unabsichtlich über trit׳. bedail kein! r l.osuug de» Üt!׳׳e.» um .»einen Folgen zu entgehen, i.ur d;14! 11. wenn e! sic a sn litlicb. nach vorausgegaugener \erwun11 g. nbciiriH. um»» d 1 Bann dimli cm /chniuüiiiierkolle-