Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 5 (1918)
- Issue
- 7/8 (1918)
- Date
- 1918-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 39)
- Language
- German
- Belongs to
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gium gelöst werden, das im Namen!{nldienu Gersrhonis in Funktion tritt. f’ebertritt er aber eine Verordnung, deren Nichtachtung mit ewigem Mann verpönt ist. dann kann der Mann, dem er verfallt, niemals gelöst werden 27. Mci der Anihebnng des Mannes in tiegenwart des (iebannten lautet die Formel: לך ‘,,r: ״״•*ו• לך in seiner Abwesenheit; 5?*וני ר*ר "r,V. Die Aufhebung muss naeb dem טז dtireh den tiemeindediener öffentlich bekannt gegeben werden, weil ein Kiicktritt des Gebannten in sein normales Verhältnis zur (iesellsehaft zu einer Minderung der Autorität des Mannes führen könnte, wenn der ffffeutliehkeit nicht bekannt ist, dass der Mann aufgehoben wurde. 28. Wie ein Gelübde kann auch der Mann durch ein Drcimiinnerkollcgium oder einen Kinzelncu von erprobter und auerkaunter Autorität ויחיד שושחחו gelöst werden. Ob' auch in der Gegenwart beim Mann wie beim Gelübde ein Kinzelm r als -.יחיד ד*ד־ gelten kann, ist eine vom יטיך und ב •ח erörterte Frage. Kinc Krleiehternng bestellt für die Lösung des Mannes im Gegensatz zum Gelübde insofern, als liier der Maw von einem Jünger vertreten werden kanu, um die Lust des Maunes nicht länger, als unbedingt nötig ist. auf dem Gebannten ruhen zu lassen. 29 Fs ist uielit nötig, dass der Mann durch dasselbe Kollegium aufgehoben wird, das ihn ausgesprochen bat, er kann auch durch ein Kollegium von drei anderen Männern nulgchobcn werden, die naeb der rezipierten Ansicht an Weisheit, .Gottesfurcht usw., dein ersteren gleichen müssen. Vorn ־אב־ד s. ~r wird diese Medingnng der Gleichheit der Qualifikation aut den Fall beschränkt, dass der Mann, noch che die tiir seine Dauer bestimmte Zeit abgelaufeu ist. gelöst werden soll. 31». Di*‘ Mitglieder eines den Mann verhängenden Kollegiums sind an ihr gemeinsames Votum gebunden, daher nicht zwei von dreien den Manu aut eigene Faust aulheben können, 011:0׳ luer/u vom