Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 5 (1918)
- Issue
- 1 (1918)
- Date
- 1918-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 24)
- Language
- German
- Belongs to
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84 Die IMiichtcn und dir Hechte «Irr jüdischen Frau. entla«sen will, durch Zeugen bewahrheitet werden. Dein Mann«׳ •teilt da« Rieht nicht 7.0 willkürlich vor dem Ocrieht Fehler di r Frau aufznznhlen. Er muss dir« mit Zeugen bekräftigen ((!ilt. fH•:׳ מה?1דלן בבי עדים אף :אן נב׳ עדים). Fenn-r liegt in d!׳m Recht de« Manne«, die Frau wegen je de« Vergehen« rntluRHrn zu können, auch eine Berücksichtigung der Zuknnft aller geschiedenen Frauen. Wenn nämlich eine Frau nur wegen eine« schweren Vergehens geschieden werden könnte, m> wäre die Möglichkeit sich wieder /.u verheiraten «ehr gering. Da« Odium de« Vergehens würde der geschiedenen Frau die Zukuntt rauhen. Diese Härte wollt■׳ da« Judentum der geschi•׳ denen Frau •rftparen (vgl. תורה תרימה zur Stelle». Ferner nius« berücksichtigt werden, dass eine Ehescheidung nach jüdischem Recht dem Manne viel Oeld kostet. Auch das ärmsten Mädchen, das|kcinen Pfennig in die Ehe gebracht, muss hei der Scheidung die sogenannte Ketuho erhalten. Diese beträgt als minimalste Summe 200 Denare. Der begüterten Frau, die Vcrmögen dem Manne gebracht, muss ihr ganzes Vermögen riiekerstattet werden, und dann noch di•׳ Ketuho, die in den meisten Fällen mehr al« 200 Denare beträgt. Nach jüdischem liecht hatder Mann kein unbeschränkte« Verfügungsrecht über die vmi der Frau in die Ehe gebrachten Hüter. Der Mann ha! von dem Vcrmögen der Frau nur die Nutzniessung. Dafür muss der Mann mit Hab und Out für da« Kapital der Frau einstehen (vgl. über;כסי אן בתל ינכש• מלוג* Eben hneser 85 . Dieser l'mstand wird den Mann zurii! khalten, «uh leichtfertig *!׳beiden zu Iuhscii. Hierzu kofumt dann noch ein ps\! hologisehcs Moment, da« bei einer Ehescheidung in« <;!׳wicht tiel Die gei«tigen Führer aller Zeiten haben zwar von Rechtswegen die Scheidung gestattet, aber immer missbilligt, l’nd diese missbilligende Meinung über die Ehescheidung haben die ge1«t1ge11 Führer auch bei . jeder Oelegenheil öffentlich ausgesprochen. Beginnen wir mit der Thaurn: \l« Soheidungsgriind wird da angeführt: ״והיה אם ’‘א תרצא הן בעיניי רזוא בד ע־ית דבל I ml es Wird ge«c liehen, wenn sie in seinen Vagen keine Ounst tindet, weil an ihr ein׳■ l!|ös»e gefunden wor׳ 11«*■■ Di״ . gil׳» t**,יזיז י■י da' Verlieren der Zuneigung des