Jüdische Monatshefte
- Journal
- Jüdische Monatshefte
- Volume
- 5 (1918)
- Issue
- 1 (1918)
- Date
- 1918-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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J») l)i<• l'Hichten und «lie Recht«• 111־r jüdischen Frau. verschiedene religiöse uml rechtliche Handlungen ausznüben vcrboten. Die Frau kann vor dem (ieriihl kein Zeugnis aldegen, kein Rtchtrr» oder ein sonstiges öfTentlirlii•« Amt bekleiden. Dürfte man die erwähnten Bestimmungen “mir als eine Ungleichheit, die das Judentum Mann und Frau ׳/uerteilt, anaehen, 8״ erscheint das a11sschlie8s|icl1e Recht des Manne8 auf Scheidung beantragen zu können als ein direktes Unrecht. Fried. Delitzsch, <111 liekunntc Bibel-Balml-Forscher, eruiert au4 dieser Bestimmung,!lass der Ba• Itvlouisinus höher als «laA Jmlentum stehe Kruste Fragen S. 7). Und wenn auch seit Kuhhenu tJerscliom Mcor liaggnlah der Mittin nicht mehr wider den Willen der Frau sich scheiden lassen kann, so verldiel! liis /um heutigen Tape dem Manne das Hecht auf Scheidung beantragen zu können. Und schliesslich ist nach Bihcl und Talmud die Vielweiberei gestattet. auch eine Benachtcilunp <lcr Frau. Untersuchen wir dies!■ Punkte einzeln, und scheu wir, 1״• V. hierin wirklich eine Beschränkunp der Hechte der Frau besteht, oder aber sind die angeführten .Momente nur auf bestimmte pcistipe und |1h\sische Kigentiimli«׳hkeiten des weiblichen (iesehlechts zur nickzuführen. Wig plaubcn.!lass tatsächlich das letztere der Fall ist. Wer auch nur als Kaie (ielepenlndt hatte die Jurisdiktionen, die die verschiedenen (•«,richte pctiillt halten und welche in den Tageszeitungen veröffentlicht wurden, genau zu betrachten, der konnte die Feststellung machen,!lass die Frau sehr oft auch we• gen der schwersten Verbrechen nur milde bestraft oder gar ganz frei gesprochen wurde. \l* («rund Mir diese mild«‘ Behandlung «ler Frau wurde immer augegehen, «las» die Deli«|iicntin zur Zeit <lcs Vergehens durch Schwangerstdiaft!״ler dur« h «lie Fruuenperio«le körperlii-h sehr schwach oder aufgeregt war. woilurch «lie Urteilskraft in Mitleidenschaft gezogen wurde, (!egen diesen Richtertcrspruch wnr«le von keiner Seite Faltwand erhöhen Im fiegeuteil , wird dieser Schwiicln zustaml der Frau 111*111•• wie früher als Mil■ 1b-runpsprut1<l wn־«lerholt angeliihit. Die riidmge Folg!• wäre nun. ■ las» bei eitler Zeugenaussage ■nler eines.H1chtcr.»pru<׳hs *citcns der Frau derselbe Umstand in Betüncht gezogen wurde D1«׳s war bis