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Jüdische Monatshefte · 1917-01-01 · 12 (1917) · p. [Seite]

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Journal
Jüdische Monatshefte
Volume
4 (1917)
Issue
12 (1917)
Date
1917-01-01
Page
[Seite] (sequence 5)
Language
German
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< )hne Mehl keine Thora! .»55 Wort שלאכה wiedergeben — ist njchl nur »lern Thorageist nichts widerstreitendes, sondern im (iegenteil: :ל ר,זרד שאין עסה מלאגר גוררת עון. cs nicht keine idealere Ergänzung des th«,orclischcn Studiums der Thora als die praktische Be- Währung des Thorageisles im wirklichen Lehen, wahrend die hlosse Theorie ohne diese Bewährung nur allzuleicht zu.Kinseitigkeilen und Konlliklen führt. *Wer neben «lern l'horalernen nicht auch eine ernährende Arbeit pflegt, läuft <!•*fahr, aus Mangel das Lernen einstellen zu müssen und sich aus Not und .Klend׳ zu rnreehtem verleiten zu lassen" (Komm, («ebete S. 4,'k). Diese Verbindung von Thora und Arbeit, tlie bekanntlich in talmudischer Zeit selbst in den Kreisen der Träger und Repräsentanten des Thorageistes keine ungewöhnliche Erscheinung war, setzt neben grossem Kleiss - vor allem ungeschwächte körperliche (iesundheil voraus. Ist es schon schwer, in dem grossen Reiche des theoretisehen Wissens zu einer umfassenden Beherrschung der zu wirklicher — nicht Mos dillctantischcr — Thoiakenntnis erforderlichen Wissensgebiete zu kommen, wie schwer muss es► erst sein, diesem Reiche der Theorie auch das Reich der Praxis anzugliedern, neben dem Thorasludium auch nur einen Augenblick Zeit für praktische Arbeit zu linden! Die Weisen der Halacha sind darum selber nicht einig in ilcr Krage, ob es denn wirklich nicht angängig und zulässig ist. dass |rmand, der im Studium und in der Verbreitung der I hora seine Lebensarbeit lindet, aus dieser Lebensarbeit ein lohnendes («eschäft macht. Ideal und Wirklichkeit stimmen hier zu wenig überein, als dass der (!•‘danke eines selbstlosen Lebens und Webens in 'l'hora und Aboda zu einer al'gemein verpflichtenden Kopierung erhoben werden könnte. In der Tat ist es seit unvordenklichen Zeiten Brauch in Israel. dass die in den jüdischen < b meinden zum Lernen und Lehren offiziell Berufenen, vulgo Rabbiner genannt, aus der <b - meindekasse einen festen (••׳halt beziehen, und zwar Jauch dann, wenn sie in der Lage wären, sich den nötigen Lebensunterhalt durch praktische Arbeit zu erwerben. Diesel Bi^iuch

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