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Jüdische Monatshefte · 1917-01-01 · 10 (1917) · p. [Seite]

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Journal
Jüdische Monatshefte
Volume
4 (1917)
Issue
10 (1917)
Date
1917-01-01
Page
[Seite] (sequence 26)
Language
German
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31S Das jüdische Kricgsrechl unil die Fr;1u. Al« Israel die Sünde erkannte, wurde es aufgetordert, Mid- ^jnn. 4»*—v<*r 4er mnam-‘n Macht Israels erbebte und nur durch dje Unzucht und Sittenlosigkcit des Volke« Herr zu werden suchte, zu bekriegen I*en Intentionen des ganzen Unternehmen« en«- sprechend, wichen hierbei die Sieger von der sonstigen, von der Thaur״ vorgesehenen Massnahme tiir \\ehrlo«o Frauenspersonen (vgl Dem 2u. 14: י^־י . . . י:־ '«“יה ־־.ניז י,־ c־r:r, ״ יקdie Krauen und die Kinder sollst du dir zur Heule machen" ab und töteten alle Krauen und Mädchen ihid. 31, 17 . _Wie nun die krirgsgetangenen Heidinnen draussm im Kriegslager vor jeder Belästigung seitens eines Kricgeis durch das jildische (Jesetz, geschützt waren, «o durften sie auch vcrtauensvoll in die Zukunft schauen. Denn auch nach dein Kriege waren die (iefangencii in jeder Weise geschützt. Die Unzucht mit derartigen Personen war in jeder Weise verboten. Wenn einem Krieger eine (Jelangene besonders gctiel. so durfte er sie ehelichen, ohne Kheliehung war sie ilim verboten. Alier gerade dieser Khelichuiig mussten «oviele Vorbereitungen vorangelien, das« wir an diesem einen (Jesetz die ganze Krhabenheit und (Jottlichkcit der biblischen (Jesetze erkennen kiiunen. Wir tnochtcu die Bestimmungen, wie sie in d׳ r Bibel niifgezählt sind, der Keilic nach, untühren 1. Kr durfte nur eine einzige (Jelangene sieh ul« Krau iichincn, um ihr genügend Achtung zu zollen; die Vielweiberei als solche verursacht' schon die Kcspekt- Innigkeit, geschweige denn bei Kriegsgetangenen. Der SitTre zur Stelle verbietet die Heimtührung einer zweiten (Jelangenen selbst für den eigenen Vater oder den Bruder, denn auch in dieser Handlungsweise liegt eine gewisse Krniederung 'J. Kr musste die (Jetangeiie nach Hause hriugün; draussen im Kriege durtt»* er sie unter keinen Umständen zur Krau nehmen. Nach dem SiflTrc durfte er sic nur in das eigene, nicht aber in das Hann des Nächsten fuhren, denn auch dies wäre eine (leringschätzuiig. קדש־׳-;עג'-־ . . *. J<. 2', '1«“איC ׳י1י .יד*- י“ע' Uli Anschluss an die M.issindiiuen lilr ■Iss Kriegs l»g«r er•sliiit. rhenlall» gegen den hil'enlosen Krh gslirauoli di r Heide״ ge• richel «ein It.uiarli «״ll«n sogar M inner der t ־tüncht (ireitgegcheti wurden *ein.

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