Mannheim
Compact Memory

Jüdische Monatshefte · 1917-01-01 · 10 (1917) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Monatshefte
Volume
4 (1917)
Issue
10 (1917)
Date
1917-01-01
Page
[Seite] (sequence 19)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
89% known words query
IRI
…/4900572-5964860-5964945--1589-4902110
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Soziale Ethik.;»5 וווו allgemeinen unantastbar, <1. b. es darf nicht einmal zeitweilig; unter Vorbehalt einen alsbaldigen Ersatz«« fiir andere Zwecke w-ransgaht werden. Wann und wie eine Änderung des Zweckes und der Verwaltung zulässig ist, das muss voi! Fall zu Fall an der Hand des Rcligionsgeset7.es erkundet werden. g 10. Es bedarf sehr dör Erwägung. ob die allgemein übliche S' pellosigkeit beim Empfang von Zdok«d1gchl dem Geiste des KeligiousgcHet7.es entspricht. Das non ölet Prinzip wird von der Thora nicht anerkannt, wie da« ־Gebot der Vorsicht zeigt, die zu beachten ist, wenn Frauen und Kinder kommen, um dem Guhai Geld fiir Zdokoh zu überbringen, wobei er sich zu vergewissern hat, ob das Geld nicht geraubt oder gestohlen ist. Im Reiche «!er Thora heiligt der Zweck die Mittel nicht. $ 11■ Taktlose Menschen werden niemals gute Gabaim sein. Gur manche Wohltäter gieht ’s, die aus falschem Ehrgefühl über ihre Verhältnisse geben. In solchen Fallen das Interesse «ler Armenpflege mit der Rücksicht auf die " . eines Wohltäters. dessen Wille grösser ist als sein Können, ' ‘zu vereinen, «las erfordert Takt. Ein Gahai, der durch taktloses Fragen und Fordern einen Wohltäter beschämt, wird sich darüber vor Gottes Kichterstuhl zu verantworten haben. 8 12. Viel zu wenig ist gewürdigt der Ordnungssinn, «len das jii- «lische Religionsgesetz mit «einen bis ins Kleinste und Einzelnste sehenden Bestimmungen ptlegt. So ist «Reorganisation des jüdischen Gcuieindelehens. wenn es auf d«־r Itasis des Schnlchan Arueh folgerichtig auf- und ausgebaut wird, in ihrer wahrhaft lückenb«sen GcHchloRsenheit nicht zu ühcrtrefTen. Wie haben sich Eandbewohncr zu verhalten, wenn sie am Rösch Hnscli ‘ und Jom-Kippur in die Stadt zum Gottesdienst kommet) uml dort anlässlich der Seelenfeier דזזכיח :עדיה) eine Zd«>k<d1spende geloben: müssen sie dieses Geld «ler Stadtgenudmlc ajdiefcru odi r clürfeu sie '« au ihre Ortsinnen verteilen V Diese und ähnliche Fragen stammen aus einer /.eit, die im Gegensatz zur Gegenwart in «ier Synagogeuoriiuuug 83 309992 788 60

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.